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12.06.2025 - 12 Bericht über die Kindertagesstättenplatzvergabe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Do., 12.06.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bildung und Sport
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Brickwedel merkt an, dass bei der Auslegung des Vergabeverfahrens nicht zu sehr auf die Rechtsprechung geschaut werden sollte. Vielmehr sollte das Ziel sein, möglichst allen Kindern eine Betreuung nahe dem Wohnort zu ermöglichen. Er wünscht sich, dass die bestehend hohe Quote an Wunsch-Kita-Zuweisungen auch in Zukunft gehalten werden kann.
Frau Beständig fragt, ob bei der Vergabe berücksichtigt wird, ob sich die zugewiesene Kindertagesstätte im Einzugsgebiet der späteren Grundschule des Kindes befindet.
Frau Prößler entgegnet, dass dies aktuell nicht Bestandteil des Vergabeverfahrens ist. Kinder und Familien haben heutzutage im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts grundsätzlich die Möglichkeit, sowohl Kita als auch Schule frei zu wählen. Es besteht dementsprechend keine starre Bindung an spätere Schuleinzugsbereiche.
Frau Beständig bringt ein Beispiel aus der Praxis an: Eine Mutter aus Wachendorf hat berichtet, dass ihr Kind einer Kita in Barrien zugewiesen wurde, obwohl der Schulbesuch später in Heiligenfelde vorgesehen ist.
Frau Prößler erläutert, dass es mehrere ähnliche Fälle gibt. Sie weist jedoch darauf hin, dass Eltern im Folgejahr erneut einen Antrag stellen könnten, um möglicherweise in eine wohnortnähere Kita zu wechseln.
Frau Dr. Bremer bedankt sich zunächst für die umfassende Informationsvorlage. Sie fragt nach, ob es grundsätzlich möglich wäre, „Wohnortnähe“ als gesondertes Kriterium mit Punkten im Vergabesystem zu berücksichtigen.
Frau Prößler erklärt, dass dies prinzipiell möglich sei. Sie verweist jedoch erneut auf die praktische Schwierigkeit einer solchen Umsetzung und auf die geringe Auswirkung auf die tatsächliche Platzvergabe. In der Praxis ist die Zahl der Familien, die keine wohnortnahe Kita erhalten haben, sehr gering.
Frau Maaß erkundigt sich nach dem Verbleib der 47 geäußerten Wechselwünsche. Sie fragt, ob und wie viele dieser Wünsche erfüllt werden konnten.
Frau Prößler antwortet, dass über 60 % der eingegangenen Wechselwünsche positiv beschieden werden konnten und die betreffenden Familien eine alternative Wunsch-Kita erhalten haben.
Frau Henrichmann spricht sich dafür aus, das Kriterium „Wohnortnähe“ künftig im Punktesystem zu berücksichtigen. Zudem schlägt sie vor, Wechsel-Kinder, die innerhalb einer Einrichtung von der Krippe in den Kindergarten wechseln möchten, durch zusätzliche Punkte zu bevorzugen.
Frau Prößler entgegnet, dass dies schwierig sei. Eine solche Regelung würde sowohl Familien benachteiligen, die ihr Kind in den ersten Lebensjahren selbst betreuen und erst später in die Kita geben als auch Familien, deren Kinder eine reine Krippeneinrichtung besuchen. Das Punktesystem soll keine bestimmten Betreuungsmodelle bevorzugen.
Frau Maaß erkundigt sich abschließend, welche konkreten Auswirkungen die im Fazit angedeuteten Kürzungen der Betreuungszeiten haben könnten.
Frau Prößler erklärt, dass eine tägliche Betreuungszeit von sechs Stunden aktuell in allen Einrichtungen sichergestellt werden kann. Betreuungszeiten, die darüber hinausgehen – insbesondere über 15 Uhr – könnten jedoch künftig aufgrund des bestehenden Personalmangels problematisch werden.
