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24.04.2025 - 30 Teilweise Neufestlegung von Nutzungsentgelten i...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 30
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Syke
- Gremium:
- Rat der Stadt Syke
- Datum:
- Do., 24.04.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bildung und Sport
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Laue stellt die Beschlussvorlage vor und erläutert noch einmal die Gründe für die teilweise Neufestlegung von Nutzungsentgelten im Hallenbad. Sie stellt zudem klar, dass die Stadt Syke nicht Initiator der Erhöhung gewesen sei, sondern der Förderverein Barrier Bad e.V.. Der Förderverein Barrier Bad e.V. musste aufgrund von steigenden Betriebskosten die Nutzungsentgelte erhöhen und die Stadt Syke habe sich angeschlossen, damit keine Konkurrenz zum Hallenbad Barrien entstehe.
Weiter stellt Frau Laue anhand einer Grafik noch einmal die Kosten und Kalkulationen durch die Stadt für die Hallenbäder Syke und Barrien vor sowie des Freibades Syke aus dem letzten Jahr. Die Stadt Syke zahle jährlich eine hohe Summe für die Hallenbäder und das Freibad. Zudem merkt Frau Laue noch an, dass die Stadt Syke das Barrier Hallenbad vormittags gemietet habe und hierfür ein Nutzungsentgelt zahle. Diese Zeiten werden für den Schwimmunterricht der städtischen Schulen und Kindertagesstätten genutzt.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Syke beschließt bei einer Enthaltung die folgende Änderung der Entgeltstruktur für das Hallenbad Syke:
2. Stundenpauschalen für Teilbereiche des Hallenbades
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je Bahn oder Seitenarm |
Therapiebecken |
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Normalpreis |
30,00 € |
50,00 € |
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Schulen, Kindertagesstätten und schwimmsporttreibende Vereine aus Syke |
20,00 € |
50,00 € |
Für Schulen und schwimmsporttreibende Vereine aus Syke sowie für die Wasserballsparte des TUS Syke beträgt die Stundenpauschale für das ganze Becken 40,00 €.
3. Der Personenkreis, der, mit entsprechendem Nachweis, den ermäßigten Preis in Anspruch nehmen kann:
- Kinder und Jugendliche von 3 bis zum vollendeten 18 Lebensjahr,
- Schüler:innen, Studenten:innen und Auszubildende ab dem vollendeten 18 Lebensjahr bis zum vollendeten 27. Lebensjahr,
- Schwerbehinderte mit gültigem Schwerbehindertenausweis (GdB mind. 50%),
- Inhaber:in einer gültigen Jugendleiterkarte („Juleica“),
- Inhaber:in einer gültigen Ehrenamtskarte Niedersachsen/Bremen,
- Freiwilligendienstleistende (FSJ und BFD),
- Leistungsbezieher:innen nach dem SGB II und SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz.
