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26.03.2025 - 11 Teilweise Neufestlegung von Nutzungsentgelten i...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mi., 26.03.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bildung und Sport
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Prößler erläutert ausführlich die Beschlussvorlage.
Herr Heuer-Brockhoff fragt nach, warum sich die Ermäßigung bei Schüler:innen und Studierenden auf das 27. Lebensjahr bezieht.
Herr Brickwedel teilt mit, dass Angebote der Jugendarbeit nach dem SGB VIII auch Personen bis zum 27. Lebensjahr mit einbeziehen können. Vor diesem Hintergrund würde er eine solche Regelung befürworten.
Frau Maaß fügt an, dass die Wasserballer 40 € zahlen, da diese für das Training das ganze Becken benötigen.
Herr Brickwedel fragt, weshalb Inhaber:innen der Jugendleiterkarte (Juleica) keinen kostenfreien Eintritt erhalten. Laut einem Informationsblatt des Landkreises Diepholz aus den Jahren 2016/2017 war dies in der Vergangenheit der Fall. Frau Prößler entgegnet, dass die Inhaber:innen der Juleica auch in der Vergangenheit keinen freien Eintritt hatten. Dies hatte eine Überprüfung ergeben. Der Landkreis wurde entsprechend informiert und hat das Infoblatt von der Internetseite genommen und wird es aktualisieren.
Herr Scheer weist darauf hin, dass für Lehrkräfte der Rettungsschwimmer in Silber vorliegen muss. Er hat die Information, dass Lehrkräfte der Luise-Chevalier-Schule lediglich den Rettungsschwimmer in Bronze vorweisen können und damit der Schwimmunterricht entfallen müsste.
Frau Maaß erklärt, dass im Syker Hallenbad alle Übungsleiter den Rettungsschwimmer in Silber vorweisen müssen. Im Barrier Hallenbad sei dies jedoch anders, da das Hallenbad vom Förderverein betrieben würde und dadurch andere Voraussetzungen gegeben sind. Daher gelten dort andere Regelungen und der Rettungsschwimmer in Bronze ist ausreichend, wenn zusätzlich ein entsprechendes Schreiben der jeweiligen Schulleitungen vorliegt.
Frau Prößler erklärt abschließend, dass diese Problematik mit den betreffenden Personen/Schulen geklärt würde.
Herr Heuer-Brockhoff beantragt, die Altersgrenze für die Ermäßigung von Schüler:innen und Studenten:innen auf das 25. Lebensjahr festzulegen.
Der Antrag wird mit 7 Nein-Stimmen und 2 Ja-Stimmen abgelehnt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule, Kita, Jugend und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Syke einstimmig folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Syke beschließt die folgende Änderung der Entgeltstruktur für das Hallenbad Syke:
2. Stundenpauschalen für Teilbereiche des Hallenbades
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je Bahn oder Seitenarm |
Therapiebecken |
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Normalpreis |
30,00 € |
50,00 € |
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Schulen, Kindertagesstätten und schwimmsporttreibende Vereine aus Syke |
20,00 € |
50,00 € |
Für Schulen und schwimmsporttreibende Vereine aus Syke sowie für die Wasserballsparte des TUS Syke beträgt die Stundenpauschale für das ganze Becken 40,00 €.
3. Der Personenkreis, der, mit entsprechendem Nachweis, den ermäßigten Preis in Anspruch nehmen kann:
- Kinder und Jugendliche von 3 bis zum vollendeten 18 Lebensjahr,
- Schüler:innen, Studenten:innen und Auszubildende ab dem vollendeten 18 Lebensjahr bis zum vollendeten 27. Lebensjahr,
- Schwerbehinderte mit gültigem Schwerbehindertenausweis (GdB mind. 50%),
- Inhaber:in einer gültigen Jugendleiterkarte („Juleica“),
- Inhaber:in einer gültigen Ehrenamtskarte Niedersachsen/Bremen,
- Freiwilligendienstleistende (FSJ und BFD),
- Leistungsbezieher:innen nach dem SGB II und SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz.
