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ALLRIS - Auszug

19.03.2025 - 9 Anrufsammeltaxi

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Frau Erdmann vom ZVBN stellt anhand einer Präsentation die mögliche Einrichtung eines Anrufsammeltaxis für Syke vor. Aktuell ist die Phase der Vorüberlegungen abgeschlossen. Sollte sich die Stadt Syke für ein AST entscheiden, dann würden Verhandlungen mit einem Taxiunternehmen (Vertragsgestaltung), die Beauftragung und Inbetriebnahme sowie Werbung erfolgen.

 

Frau Erdmann erläutert anhand der Präsentation, welche Haltestellenvorschläge aus den Ortsräten Berücksichtigung fanden. Insgesamt sind 160 Vorschläge eingegangen, hiervon sind 72 analytisch berücksichtigt worden. So sollten Haltestellen nicht in kurzer Entfernung zueinander (100 Meter) stehen, da der Aufwand, barrierefreie Haltestellen einzurichten, enorm sei. Haltepunkte wurden geprüft und an bereits vorhandene Haltestellen des Linienverkehrs angedockt.

Zum Vergleich: Die Gemeinde Stuhr hat insgesamt nur 60 Haltestellen für das dortige AST.

Insgesamt stellt sie fest, dass das Liniennetz in Syke schon sehr gut ausgebaut ist. Allerdings ist zu erwähnen, dass die Linien unterschiedliche Fahrtzeiten abdecken.

 

Für Syke empfiehlt Frau Erdmann 4 Korridore ähnlich wie in Verden, denn dort gibt es bereits ein erfolgreiches AST- Modell. Diese Korridore decken unterschiedliche Fahrtzeiten für das AST ab, da teilweise der Linienverkehr bestimmte Zeiten bereits abdeckt.

Daraus ergeben sich individuelle Fahrpläne für 4 Bereiche, die besonders beworben werden sollten. Die Beförderungsbedingungen sind nicht identisch, so dass verschiedene Flyer für die jeweiligen Korridore erstellt werden sollten.

Hinsichtlich der Kosten kann noch keine zutreffende Aussage gemacht werden, da nicht feststeht, wie viele Personen das AST tatsächlich nutzen und wie die Tarife festgelegt werden, da dies von der jeweiligen Kommune bestimmt werden muss.

Es sollte darauf geachtet werden, dass die Fahrten mit dem AST besetzt sind, denn je mehr Leerkilometer gefahren werden, umso teurer wird es für die Kommune. Es ist sinnvoll, Beförderungen zu fördern, bei denen sich der Verlauf nach Syke orientiert.

 

Anhand der Präsentation stellt Frau Erdmann fest, dass mit dem Vorschlag, das AST so umzusetzen, die Daseinsvorsorgepflicht erfüllt ist.

Besondere Anfahrten über mehrere Korridore wie. z. B. Arztpraxen können extra ausgewiesen werden und beispielsweise generell 5 € pro Fahrt kosten.

Die Präsentation wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Herr Eilers fragt, warum die Haltestellenvorschläge nicht erneut in den Ortsräten beraten wurden. Die Ortsräte haben sich viel Mühe bei der Ausarbeitung gegeben und er wünscht sich, dass diese vorher hätten informiert werden sollen.

Er bemängelt, dass die Einteilung super kompliziert und umständlich ist. Er äußert Bedenken, dass die Bevölkerung das nicht versteht. Außerdem ist das Konzept so ausgerichtet, dass man nur nach Syke soll. Es soll sich nicht auf die Kernstadt konzentrieren.

 

Herr Schmidt fragt an, ob es ein Taxiunternehmen gibt, das die Leistungen erbringen kann.

Es war klar, dass einige Vorschläge für Haltestellen gestrichen werden können, er wünscht sich ebenfalls eine Information/ Rückmeldung an die Ortsräte.

Ferner bedankt er sich bei Frau Erdmann für den gelungenen und verständlichen Vortrag.

 

Frau Filikowski stimmt beiden Vorrednern zu. Die Ortsräte haben sich Gedanken gemacht, haben die Information über die Korridore nicht bekommen. Das System empfindet sie als verwirrend. Aus ihrer Sicht ist eine Fahrt hin und zurück über zwei Korridore mit 20 € zu teuer und somit nicht attraktiv genug.

Sie fragt, ob es ein Taxiunternehmen gibt, das dies abdeckt.

 

Herr Bak bedankt sich für den Vortrag. Er bittet um Zusendung der Präsentation an die Fraktionen. Das Streichen einiger Haltestellen ist bewusst gewesen, aber es sind doch sehr viele gestrichen worden. Die Ortsräte sollten mit einbezogen werden.

Ferner wünscht er eine AST-Verbindung nach den letzten Zügen (Bahnhöfe).

 

Frau Erdmann teilt auf die vorangegangenen Fragen mit, dass ein Taxiunternehmen in Frage kommt, dass die Leistungen erbringen könnte. Hier sind aber noch keine Gespräche geführt worden.

Sie geht detailliert auf die vorgesehene Korridoreinteilung ein und erläutert diese anhand der Präsentation.

Die Tarife müssen noch abgestimmt werden. Die Kommune entscheidet dies selbst. Lediglich gilt zu berücksichtigen, dass der Tarif über dem des ZVBN-Tarifes liegen muss, um dem ÖPNV keine Konkurrenz zu machen.

Sie betont, dass die Präsentation einen Entwurf der eingereichten Vorschläge beinhaltet und dies als Diskussionsgrundlage dient. Sie gibt zu bedenken, dass Haltestellen teilweise nicht 100 Meter voneinander entfernt lagen. Die Notwendigkeit sollte überdacht werden.

 

Frau Filikowski fragt an, ob das AST eine Person von einer Haltestelle abholt und an einen beliebigen Ort fährt. Dies bejaht Frau Erdmann.

 

Herr Schmidt ergänzt, dass die Darstellung von Frau Erdmann zu 100 % nachvollziehbar ist und wünscht sich den Zwischenstepp mit den Ortsräten. Es sollen alle Ortsratsmitglieder mitgenommen werden.

 

Herr Kuchem ergänzt, dass in allen Ortsratssitzungen darauf hingewiesen wurde, dass möglicherweise „Wunschhaltestellen“ gestrichen werden können. Er kann verstehen, dass die Informationen an die Ortsräte wünschenswert sind, es gilt aber auch eine Zeitachse zu berücksichtigen.

 

Herr Schmidt schlägt vor, die Zeitschiene zu berücksichtigen. Der Anhang (Präsentation) soll an die Ortsräte verschickt werden.

 

Herr Eilers geht davon aus, dass die Kosten und regelmäßige Auslastungszahlen mitgeteilt werden, damit dies im Blick behalten werden kann.

 

Herr Kunstmann erkundigt sich nach den Kosten pro Haltestelle. Ferner fragt er, wie lange die Vertragslaufzeiten sind.

 

Frau Erdmann teilt mit, dass sie die Kosten pro Haltestelle nicht dabei habe. Diese wird sie nachreichen. Der Probebetrieb muss mindestens für 2 Jahre erfolgen.

 

Herr Schulenberg wirft ein, dass in der Vorlage die Laufzeit drei Jahre beträgt und fragt, ob dies so gewünscht ist.

 

Frau Söchtig bestätigt dies, da es einen längeren Zeitraum braucht, um das AST zu etablieren. Frau Erdmann ergänzt, dass es sich bei den zwei Jahren um eine Mindestlaufzeit handelt und ein längerer Zeitraum sinnvoll ist.

 

Herr Bak fragt nach, zu welchem Zeitpunkt es realistisch sei, das AST einzuführen. Frau Erdmann teilt mit, dass die Genehmigungsfrist 3 Monate beträgt. Die Etablierung, nach dem die Haltestellen festgelegt worden sind, dauert ca. 7 Monate.

 

Herr Schulenberg schlägt vor, den Tagesordnungspunkt zum nächsten FeZiMo am 22.05.2025 zu vertagen. Die Ortsräte sollen vorher informiert werden.

 

Der Ausschuss erklärt sich damit einverstanden.