Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind:
Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der EU, sofern sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und
- seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde (für die Gemeindewahl) bzw. im Landkreis (für die Wahl des Kreistages) ihren Wohnsitz haben,
- nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden oder Samtgemeinden geführt. In das Wählerverzeichnis werden Sie in der Regel automatisch eingetragen, sofern Sie am 31. Juli 2016 mit der Hauptwohnung in Syke gemeldet sind.
Wer meint, wahlberechtigt zu sein, aber bis zum 20. August 2016 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bis zum 26. August bei der Stadtverwaltung Syke melden, um zu klären, ob er in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde.
In der Zeit vom 22. August bis zum 26. August 2016 können die Wählerverzeichnisse im Rathaus der Stadt Syke in Raum 15 eingesehen werden.
Jeder Wahlberechtigte darf bei jeder Vertretungswahl nur einmal und nur persönlich wählen.