Grundsteuer A und B
Der jährliche Gesamtbetrag wird in den bisher festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2013 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit der Jahreszahlung Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2013 in einem Betrag am 01. Juli 2013 fällig.
Liegt der Jahresbetrag der jeweiligen Steuer unter 15,00 €, ist der Betrag zum 15.08.2013 fällig. Liegt die jeweilige Jahressteuer zwischen 15,00 € und 30,00 €, ist die Steuer in Halbjahresbeträgen am 15.02. und 15.08.2013 fällig.
Die Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung ist für die Grundsteuer durch § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07. August 1973 (Bundesgesetzblatt I, Seite 965), geändert durch Art. 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) in der zurzeit geltenden Fassung zugelassen.
Hundesteuer
Die Hundesteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Bescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2013 fällig.
Straßenreinigungsgebühren
Die Straßenreinigungsgebühren werden mit den in den zuletzt erteilten Bescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2013 fällig. Sofern der Jahresbetrag der Gebühren unter 15,00 € liegt, wird der Betrag zum 15.08.2013 fällig. Liegt der Gesamtbetrag zwischen 15,00 € und 30,00 €, ist die Gebühr in Halbjahresbeträgen am 15.02. und 15.08.2013 fällig.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre den Steuer- und Abgabepflichtigen an diesem Tag ein schriftlicher Steuer- und Abgabenbescheid zugegangen.
Gegen die Steuer- bzw. Abgabenfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Eintrachtweg 19, 30173 Hannover, schriftlich oder zur Niederschrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.
Förmliche Verfahrensanträge, Schriftsätze oder Ähnliches können per E-Mail nicht rechtswirksam eingereicht werden.
Sollten sich die Bemessungsgrundlagen für die Steuer- bzw. Abgabenfestsetzung ändern, so werden im Einzelfall Änderungsbescheide erteilt
Syke, den 10.01.2013
Der Bürgermeister
Dr. Harald Behrens