Wie das Landesministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mitteilt, gibt es ab sofort auch finanzielle Unterstützung für gemeinnützige Organisationen, die an den Folgen der Corona-Krise leiden:
"Ähnlich wie etwa Unternehmen, Soloselbstständige oder Freiberufler trifft die Coronapandemie auch die gemeinnützigen Organisationen in Niedersachsen. Notwendige Einnahmen oder Spenden sind nicht mehr in dem erforderlichen Maß vorhanden, um beispielsweise laufende Kosten oder auch anstehende Investitionen zu decken. Um Liquiditätsengpässe oder sogar einen kompletten Liquiditätsausfall zu verhindern, kann ab sofort der „Niedersachsen-Schnellkredit Gemeinnützige Organisationen“ bei der NBank beantragt werden.
Das Förderangebot richtet sich an Gemeinnützige Organisationen, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten haben. Strukturelle Schwierigkeiten bleiben bei der Bewertung, ob eine Förderung möglich ist, außen vor.
Darlehen von 10.000 Euro bis 800.000 Euro können beantragt werden. Die Laufzeit variiert zwischen fünf, sieben und zehn Jahren. Abhängig von der Laufzeit sind mögliche Tilgungsaussetzungen. Sicherheiten müssen nicht gestellt werden.
Der Antrag kann über das Kundenportal der NBank schnell und komplikationslos gestellt werden. Ein Erklärvideo gibt zielgenaue Instruktionen.
Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Gefördert werden laufende Kosten (Betriebsmittel) sowie kurzfristig anstehende Anschaffungen (Investitionen) in die soziale Infrastruktur. Unter bestimmten Kriterien sind Gehälter, Löhne sowie Honorare für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter förderfähig."