Ziel und Zweck der Planung
Die 8. Änderung soll die Ergebnisse aus dem gegenüberliegenden Bebauungsplan „Syker Gängeviertel“ aufgreifen. Zielsetzung ist es, die Thematik der Höhenklassifizierungen neu zu gestalten und entsprechende veraltete textliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften sowie Baugrenzen und Wegeparzellen den heutigen Regelungen anzupassen.
Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 (3/40) „Auf dem Radeberg – westlich der Gesseler Straße“ einschließlich dessen Begründung liegen in der Zeit vom
31. August 2020 bis einschließlich 05. Oktober 2020
bei der Verwaltung der Stadt Syke, Hinrich-Hanno-Platz 1, im Eingangsbereich (Foyer), innerhalb der allgemeinen Dienststunden: Montag (8.00 - 17.00), Dienstag (8.00 - 17.00), Mittwoch (8.00 - 16.00), Donnerstag (8.00 - 18.00) und Freitag (8.00 - 13.00) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Anregungen und Stellungnahmen können während der Auslegungszeit schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Syke von jeder Person (auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit) vorgebracht bzw. abgegeben werden.
Darüber hinaus werden die Entwurfsunterlagen (B-Plan und Begründung) gem. § 4a Abs. 4 BauGB während des Auslegungszeitraumes auf
https://www.syke.de/rathaus/bekanntmachungen
sowie auf dem Landesportal
https://uvp.niedersachsen.de/portal/
veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Syke den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Syke, 20.08.2020
gez.
Suse Laue
Die Bürgermeisterin