Ziel und Zweck der Planung
Der Bedarf an Hundeplätzen ist enorm angestiegen. Seitdem in Niedersachsen die Pflicht eines Hundeführerscheins besteht, bedarf es solcher Einrichtungen, die den Hundebesitzern es ermöglichen, ihre Prüfung abzulegen. Ferner wird dem Hundeliebhaber hier die Möglichkeit eingeräumt, auf genehmigten Terrain seinen „Vierbeiner“ spielen und toben zu lassen. Neben den Hundeplatz in Heiligenfelde ist in Barrien dann ein zweiter Hundeplatz im Stadtgebiet Syke vorhanden.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 (10/33) „Ortskern Barrien III“ einschließlich dessen Begründung liegen in der Zeit vom
31. August 2020 bis einschließlich 05. Oktober 2020
bei der Verwaltung der Stadt Syke, Hinrich-Hanno-Platz 1, im Eingangsbereich (Foyer), innerhalb der allgemeinen Dienststunden: Montag (8.00 - 17.00), Dienstag (8.00 - 17.00), Mittwoch (8.00 - 16.00), Donnerstag (8.00 - 18.00) und Freitag (8.00 - 13.00) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Anregungen und Stellungnahmen können während der Auslegungszeit schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Syke von jeder Person (auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit) vorgebracht bzw. abgegeben werden.
Darüber hinaus werden die Entwurfsunterlagen (B-Plan und Begründung) gem. § 4a Abs. 4 BauGB während des Auslegungszeitraumes auf
https://www.syke.de/rathaus/bekanntmachungen
sowie auf dem Landesportal
https://uvp.niedersachsen.de/portal/
veröffentlicht.
Folgende Umweltbelange sind zu verzeichnen:
- Der Fluss „Hache“ grenzt an dem Plangebiet an.
- Das Vorhaben befindet sich in einem Wasserschutzgebiet der festgesetzten Schutzzone III B.
- Es gibt Überschneidungen mit der ÜSG Verordnungsfläche (Nr. 213) nach dem NWG, sowie dem Überschwemmungsgebiet (Nr. 418). Weitere Informationen sind in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf ersichtlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Syke den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Syke, 20. August 2020
Suse Laue
Die Bürgermeisterin