Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag
8:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch
8:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag
8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
8:00 bis 13:00 Uhr
Erster Samstag im Monat
10:00 bis 12:00 Uhr
Bürgerbüro
Montag | 8:00 | - | 17:00 | Uhr |
Dienstag | 8:00 | - | 17:00 | Uhr |
Mittwoch | 8:00 | - | 16:00 | Uhr |
Donnerstag | 8:00 | - | 18:00 | Uhr |
Freitag | 8:00 | - | 13:00 | Uhr |
Erster Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr |
Kontakt Bürgerbüro
Telefon: 04242 164-314
Telefax: 04242 164-315
E-Mail: buergerbuero@syke.de