Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg.
Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg.
Bürgerbüro
Montag | 8:00 | - | 17:00 | Uhr |
Dienstag | 8:00 | - | 17:00 | Uhr |
Mittwoch | 8:00 | - | 16:00 | Uhr |
Donnerstag | 8:00 | - | 18:00 | Uhr |
Freitag | 8:00 | - | 13:00 | Uhr |
Erster Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr |
Kontakt Bürgerbüro
Telefon: 04242 164-314
Telefax: 04242 164-315
E-Mail: buergerbuero@syke.de