Fahreignungs-Bewertungssystem
Beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg wird das Fahreignungsregister geführt.
Ihren Punktestand können Sie beim Kraftfahrt Bundesamt (KBA) erfragen. Bitte benutzen Sie auf der Internetseite des KBA ( www.kba.de) den Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister, um gebührenfrei eine schriftliche Auskunft zu erhalten.
Stufen des Fahreignungs-Bewertungssystems:
- 4 oder 5 Punkte
- Ermahnung und Hinweis, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen zu können. Für die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten wird nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (einmal in 5 Jahren) ein Punkt abgezogen.
- 6 oder 7 Punkte
- Verwarnung und Hinweis, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen zu können (ohne Punkteabzug). Ferner wird darauf hingewiesen, dass in diesem Fall kein Punkteabzug erfolgt und dass bei Erreichen von acht Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
- 8 oder mehr Punkte
- Entziehung der Fahrerlaubnis. Bei Erreichen von 8 Punkten ist die Fahrerlaubnis durch die nach Landesrecht zuständige Behörde zu entziehen. Voraussetzung ist, dass der Betroffene vorher alle Stufen mit den entsprechenden Maßnahmen durchlaufen hat.
Tilgungsfristen/Verkehrszuwiderhandlungen
Eintragungen über Verkehrsverstöße im Fahreignungsregister werden nach Ablauf feststehender Fristen zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht. Die Löschung erfolgt von Amts wegen und braucht nicht beantragt zu werden.
Überliegefrist: Eintragungen werden nach Ablauf der Tilgungsfristen noch ein Jahr aufbewahrt. Die Überliegefrist verhindert, dass Eintragungen gelöscht werden, obwohl vor dem Fristablauf erneut ein Verstoß begangen wurde, der eine Maßnahme auslöst, aber erst nach Ablauf der Tilgungsfrist der bereits gespeicherten Entscheidungen dem Register mitgeteilt wird.
2 Jahre und 6 Monate
bei Entscheidungen wegen verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt)
5 Jahre
bei Entscheidungen wegen besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten (z.B. Alkoholdelikte) – (2 Punkte)
bei Entscheidungen wegen Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis oder ohne isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
10 Jahre
bei Entscheidungen wegen Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder mit einer isolierten Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
Die Tilgungsfrist beginnt bei allen Entscheidungen mit dem Rechtskraftdatum.
Punkteabbau
Haben sie Punkte in Flensburg? Bei einem Punktestand bis zu fünf Punkten können Sie durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen.
Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und aus einer Verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Im verkehrspädagogischen Teil werden Kenntnisse zum Straßenverkehrsrecht und zum verkehrssicheren Verhalten vermittelt. Im verkehrspsychologischen Teil wird das Fahrverhalten analysiert, mit dem Ziel, das Verhalten im Sinne der Verkehrssicherheit zu korrigieren.
Das verkehrspädagogische Element umfasst zwei Module zu je 90 Minuten.
Das verkehrspsychologische Element umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten. Zwischen den beiden Sitzungen muss ein Zeitraum von mindestens 3 Wochen liegen.
Die Reihenfolge der verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Teile ist frei wählbar.
Nach der Teilnahme am Fahreignungsseminar ist der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars die Teilnahmebescheinigung vorzulegen.
Zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung dürfen sich für den Inhaber der Fahrerlaubnis nicht mehr als 5 Punkte ergeben.
Ein Punkt kann nur einmal innerhalb von 5 Jahren abgebaut werden.