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Vorlage - 2005/028
Sachverhalt: Am 08.09.2004 hat der Rat dem Entwurf der 16.
und 17. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt. Die Beteiligung der
Behörden und der Öffentlichkeit wurde durch Übersendung bzw. Offenlegung des
Planes einschließlich Begründung in der Zeit vom 24.09.2004 bis 25.10.2004
durchgeführt. Während dieser Beteiligung gingen Stellungnahmen und Anregungen
ein. Die während der Offenlegung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Für den Bereich des Wachendorfer Bruches wird im Flächennutzungsplan ein weiteres Sondergebiet „Windenergieanlagen“ dargestellt. Um sicherzustellen, dass durch die Darstellung im Flächennutzungsplan in diesem Bereich vor dem Abschluss des Planverfahrens keine im Außenbereich privilegierten Anlagen errichtet werden können, soll dort zur Sicherung der Bauleitplanung der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst werden. Die Abgrenzung der Teilflächen des Plangebietes
und die Wahl der Darstellungen innerhalb der Teilflächen wurden auf die
konkreten Nutzungsmöglichkeiten der Flächen für Windenergieanlagen und
landwirtschaftliche Nutzungen und Anlagen abgestellt. Durch die inhaltliche Überarbeitung und
Fortschreibung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes haben sich
Veränderungen der einzelnen Teilflächen ergeben. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit
einer Anpassung der Plangebietsgrenzen. Mit dieser Beschlussvorlage wird der Änderungsbeschluss bei veränderter Abgrenzung der Plangebietsteile gefasst, der Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen, die Zustimmung zum geänderten Planentwurf einschließlich Erläuterungsbericht und die erneute Offenlegung von Plan und Begründung beschlossen. Durchführungszeitraum: 2005 Beschlussvorschlag: a)
Der
Rat beschließt die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes unter
Berücksichtigung der veränderten Plangebietsabgrenzungen. Der Geltungsbereich
ergibt sich aus der Plandarstellung. b)
Der Rat beschließt über
die während der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit eingegangenen
Stellungnahmen und Anregungen entsprechend der Vorschläge (Anlage 1). c)
Der
Rat stimmt dem geänderten Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes
einschließlich Erläuterungsbericht zu. d)
Der
Rat beschließt, den Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes
einschließlich Erläuterungsbericht gem. § 3 Abs 2 BauGB erneut öffentlich
auszulegen. Finanzielle
Auswirkungen: Die entstehenden
Planungskosten werden auf der Grundlage städtebaulicher Verträge durch die
Vorhabenträger refinanziert. Anlage 1 wird verteilt. |