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Vorlage - 2005/027
Sachverhalt: Am 08.09.2004 hat der Rat dem Entwurf der 16.
und 17. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt. Die Beteiligung der
Behörden und der Öffentlichkeit wurde durch Übersendung bzw. Offenlegung des
Planes einschließlich Begründung in der Zeit vom 24.09.2004 bis 25.10.2004
durchgeführt. Während dieser Beteiligung gingen Stellungnahmen und Anregungen
ein. Die während der Offenlegung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Durch die vorliegenden Anregungen kommt es nicht zu einer substanziellen Veränderung planungsrechtlicher Aussagen. Die Abgrenzung der Teilflächen des Plangebietes und die Wahl der Darstellungen innerhalb der Teilflächen wurden auf die konkreten Nutzungsmöglichkeiten der Flächen für Ausgleichsmaßnahmen und landwirtschaftliche Nutzungen und Anlagen abgestellt. Durch die inhaltlichen Veränderungen der 17.
Änderung des Flächennutzungsplanes haben sich auch Veränderungen der einzelnen
Teilflächen der 16. Änderung ergeben. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit
einer Anpassung der Plangebietsgrenzen. Mit dieser Beschlussvorlage wird der Änderungsbeschluss bei veränderter Abgrenzung der Plangebietsteile gefasst, der Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen, die Zustimmung zum geänderten Planentwurf einschließlich Erläuterungsbericht und die erneute Offenlegung von Plan und Begründung beschlossen. Durchführungszeitraum: 2005 Beschlussvorschlag: a)
Der
Rat beschließt die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes unter
Berücksichtigung der veränderten Plangebietsabgrenzungen. Der Geltungsbereich
ergibt sich aus der Plandarstellung. b)
Der Rat beschließt über
die während der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit eingegangenen
Stellungnahmen und Anregungen entsprechen der Vorschläge (Anlage 1). c)
Der
Rat stimmt dem geänderten Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes
einschließlich Erläuterungsbericht zu. d)
Der
Rat beschließt, den Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes
einschließlich Erläuterungsbericht gem. § 3 Abs 2 BauGB öffentlich auszulegen. Finanzielle
Auswirkungen: Die entstehenden
Planungskosten sollen soweit wie möglich auf der Grundlage städtebaulicher
Verträge durch die Vorhabenträger refinanziert werden. Anlage 1 wird verteilt.
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