Ratsinformationssystem
Vorlage - 2004/181
Sachverhalt: Auf Grund der vom Rat beschlossenen jährlichen Gebührensteigerung um 2,5 % ist der Gebührentarif ab dem 01.08.2005 anzupassen. Auch aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung können bei der Steigerung in jeder Gebührenstufe auf 0,10 € gerundete Beträge festgesetzt werden. Die maximale Aufrundung führt zu jährlichen Mehrkosten von unter 0,33 €. Ferner sind durch das In-Kraft-Treten des SGB XII (Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe) ab dem 01.01.2005 auch eine Änderung des Gebührentarifes der Kindertagesstättengebührensatzung vom 10.12.2003 erforderlich. Die in § 2 aufgeführten Einkommensarten sind entsprechend den neuen Regelungen anzupassen. Der Gebührentarif ist dieser Informationsvorlage
beigefügt. Die Änderungen sind kursiv gekennzeichnet. Anlagen: Gebührentarif
für die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Syke
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