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Vorlage - 2022/007
Sachverhalt: Die Verkehrsreglungen in der Hauptstraße und im Innenstadtbereich sind durch unterschiedliche Beschilderungen für Verkehrsteilnehmende zum Teil irritierend. Ferner ist die Beschilderung als ausgewiesener Gehweg mit der Freigabe für Fahrzeuge rechtlich nicht haltbar. Weiterhin gab es in der Vergangenheit mit der bestehenden Verkehrsführung häufige Konfliktsituationen zwischen Zufußgehenden, Radfahrenden und Fahrzeugführenden.
Bei den Bürgerbeteiligungen im Rahmen der Erstellung des Mobilitätskonzeptes wurde dieses Thema sicherlich am stärksten diskutiert. Der Wunsch nach einer sicheren Verkehrsführung wurde von der Mehrheit der Beteiligten gewünscht.
Die Hauptstraße verläuft von der Einmündung Mühlendamm bis zur Bahnhofstraße auf einer Gesamtstrecke von ca. 700m. Durch unterschiedliche Nutzungsarten kann sie verkehrlich nicht als Gesamtheit, sondern muss in unterschiedlichen Teilbereichen betrachtet werden Der südliche Abschnitt von Bäckerei Weymann bis Einmündung Zum Hachepark (Volksbank) wird als geschäftlicher Bereich mit Aufenthaltsfunktion angesehen. Durch die baulichen (engen) Verhältnisse kam es in der Vergangenheit zu vielen Beschwerden bezüglich der Verkehrssicherheit bzw. des subjektiven Sicherheitsempfindens in diesem Streckenabschnitt. Zufußgehende, Radfahrende und Kraftfahrzeugführende teilen sich den gemeinsamen Raum. Durch hohe Geschwindigkeiten des Fahrzeugverkehrs und die Anzahl des Durchgangsverkehrs fühlen bzw. fühlten sich Zufußgehende und Radfahrende oftmals nicht sicher. Da hier eine Anhäufung von Gewerbebetrieben vorliegt, wäre ein verkehrsberuhigter Bereich, der entspanntes Aufenthalten mit Flanierfunktion gewährleisten könnte, wünschenswert.
Das Mobilitätskonzept sieht für diesen Bereich einen verkehrsberuhigten Bereich (Shared-Space) für alle Verkehrsarten mit möglichem Begegnungsverkehr vor. Aufgrund der derzeitigen Gestaltung der Straße wird diese Verkehrsregelung als schwer zu realisieren angesehen. Dieser Bereich kann jedoch als Fußgängerzone oder alternativ als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Beispielfotos:
oder
Mit dem Beibehalten der Einbahnstraßenregelung sowie einer anderen Verkehrsführung der Hauptstraße im nördlichen Bereich wird verhindert, dass Durchgangsverkehre mit ihren geschilderten Folgewirkungen weiterhin möglich sein werden.
Der Bereich zwischen Einmündung „Zum Hachepark“ und „An der Volksbank“ (S-Kreuzung) ist als ein wichtiger verkehrlicher Verteiler einzustufen. Er verbindet die Straßen Hauptstraße, Zum Hachepark, Louise- Chevalier- Straße und An der Volksbank. Aus Sicht der Verwaltung sollte – sofern das Mobilitätskonzept entsprechend umgesetzt wird – dieser Bereich für die Sicherheit von Fußgängern noch optimiert werden.
Der Abschnitt zwischen Einmündung An der Volksbank bis zum Ernst-Boden-Platz kann in zwei Abschnitte unterteilt werden. Dieses betrifft den Bereich von Schuhhaus Kastner bis zum Landvolk und den zweiten Abschnitt von Restaurant Pino bis zur Sparkasse. Um den Durchgangsverkehr zu unterbrechen, wurde in dem Bereich die bisherige Einbahnregelung umgekehrt und eine Durchfahrtsperre in Höhe Kastner bis ehem. Wessels Hotel errichtet. Damit wurde nachweislich erreicht, dass der Durchgangsverkehr, der sonst von der Schloßweide beginnend die komplette Hauptstraße bis hoch zum Bahnhof fahren konnte, verhindert wurde. Dies hat zu einer erheblichen Verkehrsberuhigung beigetragen. Die Sperrung in Höhe ehem. Wessels Hotel in der Testphase sollte erprobt werden, da das Gebäude sich im Eigentum der Stadt Syke befindet. Die weitere Nutzung des Gebäudes ist bislang noch nicht abschließend geklärt. Sofern ein Konzept wie .z. B. die Nutzung als Bibliothek mit Begegnungszentrum mit entsprechender Laufkundschaft oder das Betreiben von Gastronomie mit Außennutzung (Sitzmöglichkeiten) angestrebt wird, wäre eine Umgestaltung des Streckenabschnittes mit Aufenthaltsfunktion (Sitzmöglichkeiten, Kinderspielgeräte, Wasserspiele) denkbar. Die Testphase sollte dazu dienen zu ermitteln, wie sich die Verkehrslage in der Straße „An der Volksbank“ auswirkt. Sofern eine Nutzung wie im Beispiel angegeben für die Gaststätte realisiert werden sollte, könnte ein Platz zum Aufenthalt und für kulturelle Veranstaltungen auch im Innenhof eingerichtet werden, so dass eine Sperrung dann nicht erforderlich wäre, so dass die in der Testphase eingerichtete (umgekehrte) Einbahnregelung bis zur Louise- Chevalier- Straße durchgängig eingerichtet werden (Verteiler S-Kreuzung) kann. Damit würden die vor der Testphase vorhandenen Durchgangsverkehre deutlich reduziert werden.
Entlang und parallel zur Hauptstraße befindet sich eine Vielzahl von Parkplätzen. Deutlich wird dies, sobald der Stadtplan verwendet wird. Damit die Parkplätze im Innenstadtbereich noch besser aufgefunden werden können, sollte die bisherige Beschilderung verbessert bzw. optimiert werden.
Im Übrigen wird auf die Präsentation des Mobilitätskonzeptes verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Alternative 1: Der Bereich vor Wessels Hotel soll als Platz der Begegnung ohne Fahrzeugverkehre umgestaltet werden (Aufenthaltsqualität) Alternative 2: Die Strecke der Einbahnregelung (Ernst-Boden- Platz bis Einmündung Plackenstraße) wird bis zur Louise-Chevalier-Straße (Verteiler S-Kreuzung) dauerhaft eingerichtet
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten werden im Beratungsprozess ermittelt.
Nachhaltigkeit:
Die angedachten Maßnahmen sind geeignet, die Aufenthaltsqualität in der Hauptstraße zu steigern. Gleichzeitig soll die Erreichbarkeit der Geschäfte gewährleistet sein. Für die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie die Radfahrenden wird durch die Maßnahmen ein sicherer Raum geboten.
Durchführungszeitraum: Es ist angedacht, das Konzept im Monat Februar in den Ortsräten zu behandeln, dann am 23.02. wiederum im Fachausschuss, sodann am 03.03. im Verwaltungsausschuss und am 17.03. im Rat. Sofern sich herausstellt, dass eine fundierte Beratung in diesem Zeitraum nicht möglich ist, soll das Konzept spätestens am 12.05. im Rat beschlossen werden.
Anlage/n:
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