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Vorlage - 2021/047
Sachverhalt: Während der Reinigungsarbeiten des o. g. Fuß- und Radweges in der Grünanlage entlang des Moorgrabens an der Wiesenstraße durch den städtischen Bauhof wurde festgestellt, dass der im Plan blau dargestellte Bereich des Weges stark abgängig und nicht mehr verkehrssicher ist. Dieser Abschnitt kann nicht repariert, sondern muss erneuert werden. Der Streckenabschnitt im Bereich von der zweiten Brücke bis zum „Amtmannsteich“ ist ebenfalls reparaturbedürftig. Zur Abwehr von Gefahren wurde der Weg im Bereich der Markierung in seiner Längsachse nach provisorisch abgesperrt. Der Weg erfüllt keine Erschließungsfunktion für die angrenzenden Anliegergrundstücke. Der Weg wird von Anwohnenden, Erholungssuchenden, Radfahrenden genutzt. Außerdem dient er als Wirtschaftsweg zur Unterhaltung der Grünanlage. Sollte der Weg in dem ca. 315 m langen, zu erneuernden Bereich, so wieder hergestellt werden, wie er jetzt im Bestand ist, wären hierfür Kosten in der Höhe von ca. 160.000 € zu veranschlagen. Die Varianten, den Weg in einer Breite von 2,00m, und damit schmaler, zu gestalten, würde in Pflasterbauweise ca. 150.000 € und in Asphaltbauweise ca. 140.000 € kosten. Sollte keine der vorgeschlagenen Maßnahmen zum Tragen kommen, ist der Weg, aus Gründen der Verkehrssicherheit, dauerhaft voll zu sperren und wäre entsprechend für die Bürger*Innen zukünftig nicht mehr nutzbar.
Aufgrund der bestehenden Nutzungen und seiner Funktion wird vorgeschlagen, den Weg wieder herzustellen. Allerdings sollte der Weg schmaler ausgebaut werden in einer Breite von 2 Metern und in Pflasterbauweise.
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Syke beschließt die Erneuerung des Fuß- und Radweges in der Grünanlage entlang des Moorgrabens an der Wiesenstraße in einer Breite von 2,00 m in Pflasterbauweise. Die erforderlichen Mittel in der Höhe von 150.000 € werden im Haushalt 2021 bereitgestellt.
Finanzielle Auswirkungen: Mittel in Höhe von 150.000 € sind bei der Buchungsstelle 54.1.0.421200, Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens, zusätzlich im Haushalt 2021 zur Verfügung zu stellen.
Nachhaltigkeit: Mit der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme wird die Verkehrssicherheit des Weges wieder hergestellt und somit die Nutzbarkeit der Grünanlage für die Bürger*Innen gesichert.
Durchführungszeitraum: Mit der Planung und Umsetzung der Maßnahme soll nach der Bereitstellung der erforderlichen Mittel begonnen werden.
Anlage/n: Lageplan
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