Ratsinformationssystem
Vorlage - 2020/013
Sachverhalt: Ratsherr André Fieseler hat mit Schreiben vom 20.12.2019 gegenüber der Bürgermeisterin Frau Suse Laue erklärt, dass er sein politisches Mandat gemäß § 52 Absatz 1 Nr. 2 NKomVG mit Wirkung zum 31.12.2019 niederlegt.
Der Verzicht ist gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG zu Beginn der nächsten Sitzung vom Rat festzustellen.
Entsprechend der Ergebnisse der Kommunalwahl vom 11.09.2016 rückt der oder die nächste auf der Nachrückerliste Listenwahl Die Linke stehende Bewerber/-in als Ratsmitglied in den Rat der Stadt Syke nach.
Herr André Fieseler war bei der letzten Kommunalwahl Einzelbewerber. Es gibt somit keine weitere Person auf der Nachrückerliste.
Der Sitz der Partei „Die Linke“ bleibt somit bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt.
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Syke stellt gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG fest, dass der Ratsherr André Fieseler zum 31.12.2019 sein Ratsmandat niederlegt und dadurch seinen Sitz im Rat der Stadt Syke verloren hat.
Finanzielle Auswirkungen: Durch die Reduzierung der Mitglieder im Rat der Stadt Syke, werden bis zum Ablauf der Wahlperiode Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen eingespart.
Durchführungszeitraum: Herr André Fieseler verliert gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG zum 31.12.2019 seinen Sitz im Rat der Stadt Syke.
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