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Vorlage - 2019/142-1
Sachverhalt: Die mit Beschlussvorlage 2019/142 übersandte Gebührenkalkulation und Satzung wird durch diese neue Beschlussvorlage 2019/142-1 ersetzt, da sich aktuell neue Preise für die Klärschlammbeseitigung ergeben haben.
Danach erhöhen sich hier die Entsorgungskosten. Das führt dazu, dass die geplante Gebührensenkung bei der zentralen Schmutzwasserbeseitigung nicht wie geplant um 0,03 €/m³ gesenkt werden kann, sondern wie im Vorjahr gleich bleibt.
Für 2020 wird die einjährige Gebührenvorauskalkulation auf der Grundlage des § 5 NKAG dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. An der Berechnung der vorhergehenden Kalkulationen werden keine Veränderungen vorgenommen.
Die Verwaltung ist zurzeit dabei, notwendige Sanierungen im Abwasserbereich vorzunehmen. Die schon für 2019 geplanten Maßnahmen konnten nicht zeitgerecht umgesetzt werden. Ebenfalls ist das Thema der Klärschlammverwertung noch nicht abschließend geklärt. Hier erfolgt in 2020 eine neue Ausschreibung und die Ergebnisse fließen dann in die nächste Kalkulation ein.
Inhaltlich wird auf die als Anlage 2 beigefügte Gebührenvorauskalkulation verwiesen. In der 25. Änderungssatzung werden die Abwassergebühren entsprechend angepasst: Zu Artikel 1: Für die zentrale Schmutzwassergebühr in § 15 wird vorgeschlagen, dass der Gebührensatzobergrenze unverändert 2,72 €/m³ beträgt.
Die vom Rat der Stadt Syke mit den Beschlussvorlagen Nr. 2001/190, 2009/196 und zuletzt 2014/171 beschlossenen Abschreibungssätze bilden die Grundlage der ermittelten Abschreibungen für die Vorkalkulation 2020. Eine Änderung ist hier nicht geplant. Die bisherigen Abschreibungssätze werden beibehalten.
Zu Artikel 2: In § 20 Abs. 1 der Satzung wird für die Kleinkläranlagen vorgeschlagen, die Gebührensatzobergrenze von 36,51 €/m³ auf 35,60 €/m³ zu senken. Die Senkung beträgt 0,91 €/m³ gegenüber dem Gebührensatz 2019.
Für das Abwasser aus abflusslosen Gruben wird vorgeschlagen, die Gebührensatzobergrenze von 25,40 €/m³ auf 26,09 €/m³ zu erhöhen. Die Erhöhung beträgt 0,69 €/m³ gegenüber dem Gebührensatz 2019.
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Syke beschließt die als Anlage 1 beigefügte 25. Änderungssatzung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Stadt Syke vom 11.08.1992, mit der ab dem 01.01.2020 die neuen Gebührensätze auf der Basis einer einjährigen Gebührenkalkulation festgelegt werden.
Finanzielle Auswirkungen: Die Gebührensatzobergrenzen bei der zentralen und dezentralen Schmutzwasserbeseitigung stellen sich zur vorherigen Kalkulation im Einzelnen wie folgt dar:
Nachhaltigkeit: Mit den neuen Gebührenkalkulationen wird für 2020 der laufende Betrieb in den jeweiligen Einrichtungen kontinuierlich fortgeführt werden können.
Durchführungszeitraum: Die Gebührensätze gelten für das Kalenderjahr 2020.
Anlage/n: Anlage 1 Abwasser 25. Änderungssatzung Anlage 2 Vorbemerkungen zur VK Abwasser 2020
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