Ratsinformationssystem
Vorlage - 2019/139
Sachverhalt: Künstlerinnen/Künstler, kulturelle Vereinigungen und Kulturinitiativen und damit eine lebendige freie Kulturszene, sind die wesentlichen Bestandteile des kulturellen Lebens in Syke. Die Stadt Syke betreibt in eigener Trägerschaft Kultureinrichtungen. Darüber hinaus soll zukünftig der freien Kulturszene ein festgelegter finanzieller Anteil für die Förderung ihres Angebots- und Veranstaltungsspektrums zur Verfügung gestellt werden. Zudem fördert die Stadt die freie Kulturszene auch weiterhin durch städtische Mitwirkung bei Veranstaltungen und Kooperationsprojekten.
Die Vergaberichtlinien für die Kulturförderung sind in dem als Anlage beigefügten Dokument aufgeführt. Sie regeln das Antragsverfahren für die Gewährung von Zuwendungen. Zudem wird festgelegt, welche Bedingungen vom Antragsteller/in zu erfüllen sind.
Nach Beschlussfassung wird diese Vergaberichtlinie auf der Homepage der Stadt Syke veröffentlicht.
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Syke beschließt, die in der Anlage aufgeführten Vergaberichtlinien für die Kulturförderung.
Finanzielle Auswirkungen: Für die Kulturförderung stellt die Stadt Syke ein Budget von 11.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Nachhaltigkeit: Mit der Bereitstellung des Budgets für die Kulturförderung sichert die Stadt Syke auch zukünftig die kulturelle Vielfalt in der Stadt.
Durchführungszeitraum: Ab sofort.
Anlage/n:
|