Ratsinformationssystem
Vorlage - 2019/134
Sachverhalt: Der Kinderbetreuungsverein „Zwergennest“ mit insgesamt 25 Krippenplätzen bereichert die Kindertagesstättenlandschaft der Stadt Syke seit vielen Jahren. Die Betreuung erfolgt, wie im Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) vorgeschrieben, durch pädagogisches Fachpersonal. Die Stadt Syke unterstützt den Verein mit seinen beiden Gruppen derzeit mit einem monatlichen Festbetrag (Pauschale) pro genehmigten Betreuungsplatz. Diese Pauschale wurde bereits ab April 2018 von 430 € auf 480 € und ab April 2019 auf 530 € durch Ratsbeschluss vom 14.06.2018 angehoben. Die Erhöhung ab April 2019 gilt laut Ratsbeschluss bis zum 31.07.2020.
Der Verein hat nunmehr einen Antrag auf Erhöhung der bisherigen Zuschusspauschale zum 01.03.2020 gestellt (Anlage 1).
Die im Antrag genannten Argumente für eine Zuschusserhöhung sind verwaltungsseitig nachvollziehbar. Die Steigerung, die jetzt noch einmal vor den nächsten Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft und den Arbeitgebern ansteht, liegt bei ca. 2 %. Die vom Verein gewünschte Steigerung der Pauschale liegt bei ca. 8,4 %. In dem Zeitraum von 2017 bis 2019 wurde der Zuschussbetrag für den Verein von 430 € auf 530 € erhöht. Dieses entspricht einer Erhöhung von 100 € bzw. ca. 23 %.
Der Elternverein Zwergennest e.V. ist ein wichtiger und guter Bestandteil der Kinderbetreuung in der Stadt Syke und sollte auf jeden Fall weiter angemessen unterstützt werden. Die U3-Plätze des Elternvereins sind in die Bedarfsplanung zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Krippenplatz mit aufgenommen worden und stellen damit einen nicht geringen Anteil an der Versorgungsquote dar.
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Syke beschließt, der „Kindergruppe Zwergennest e.V.“ ab dem 01.03.2020 eine monatliche Pauschale von 575,00 € für jeden durch die Betriebserlaubnis genehmigten U3-Betreuungsplatz mit Ausnahme der Plätze, die durch Kinder aus anderen Kommunen belegt sind, zu zahlen.
Finanzielle Auswirkungen: Derzeit wird der Elternverein mit 159.000 € jährlich aus dem Stadthaushalt unterstützt. Durch die Erhöhung der Pauschale würden für das Kalenderjahr 2020 zusätzlich 11.250 € anfallen (jährlich 13.500 €). Diese zusätzlichen Aufwendungen müssen bei der Buchungsstelle 36.5.01.431800-0020 mit im Haushalt 2020 eingestellt werden.
Nachhaltigkeit: Elternvereine sind ein wichtiger Bestandteil und eine Bereicherung der Kinderbetreuung in der Stadt Syke. Der Verein trägt zum Aufbau/zur Beibehaltung familienfreundlicher Strukturen bei und ist unverzichtbar zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Krippenplatz. Die Betreuungsangebote des Elternvereins werden professionell durchgeführt und gut von den Syker Familien angenommen.
Durchführungszeitraum: Der neue Zuschussbetrag soll ab dem 01.03.2020 festgesetzt werden. Diese Pauschale soll zunächst bis zum 31.12.2021 gelten.
Anlage/n:
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