Ratsinformationssystem
Vorlage - 2019/123
Sachverhalt:
Die als Anlage 1 beigefügte Nachkalkulation der Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2018 weist eine Überdeckung in Höhe von 1.607,35 € aus. Diese Überdeckung wird bei der als Anlage 2 beigefügten Gebührenvorauskalkulation für das Jahr 2020 vorgetragen.
Eine Gebührenvorauskalkulation wird nur für ein Jahr vorgenommen, weil sich noch Änderungen bei den Kosten der Straßenreinigung durch eine Fremdfirma ergeben könnten.
Für die Vorauskalkulation ergibt sich eine Gebührensatz-Obergrenze in Höhe von 0,74 € je Meter Straßenfront unter Berücksichtigung der Überdeckung aus der Nachkalkulation 2018. Es bleibt also bei der in § 4 der Straßenreinigungsgebührensatzung ausgewiesenen Gebührenhöhe. Eine Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung ist nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Syke nimmt a) die als Anlage 1 beigefügte Gebührennachkalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2018 zur Kenntnis und b) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Gebührenvorauskalkulation für das Jahr 2020 mit einer Straßenreinigungsgebühr von 0,74 € je Meter Straßenfront.
Finanzielle Auswirkungen:
Da die Gebührenhöhe unverändert bleibt, ergeben sich keine geänderten finanziellen Auswirkungen.
Nachhaltigkeit:
Die Reinigung der Straßen in den Ortsteilen Syke und Steimke wird weiterhin maschinell vorgenommen.
Durchführungszeitraum:
Kalenderjahr 2020
Anlage/n:
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