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Vorlage - 2019/122
Sachverhalt:
Aus dem als Anlage beigefügten Haushaltsplanentwurf 2020 ergibt sich im Ergebnishaushalt ein Fehlbetrag von 1.683.400 € zum Zeitpunkt der Erfassung per 18.10.2019. In diesem Fehlbetrag ist die Kreisumlage mit einem Hebesatz von 45% berücksichtigt. Zeitgleich hat der Landkreis Diepholz den Haushaltsentwurf 2020 herausgegeben. Danach soll der Hebesatz der Kreisumlage auf 44% festgesetzt werden. Diese Senkung bedeutet eine Entlastung des städtischen Haushaltes von 300.000 € und senkt den derzeitigen Fehlbetrag auf 1,38 Mio. €.
Ferner steht noch die Steuerschätzung im November an und das Landesamt für Statistik wird Mitte/Ende November den vorläufigen Grundbetrag für den Finanzausgleich bekanntgeben. Welche Auswirkungen sich daraus für den Haushalt der Stadt Syke ergeben, bleibt abzuwarten.
In den folgenden Jahren liegen die Fehlbeträge voraussichtlich zwischen rd. 1,2 Mio. € und rd. 2,2 Mio. €.
Inhaltlich wird auf den Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf verwiesen.
Vorliegende Anträge:
Antrag der FWG vom 09.10.2019 zur Anschaffung von Defibrillatoren für jede Ortsfeuerwehr. Haushaltsmittel sind noch nicht im Entwurf enthalten.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Syke beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020, den Stellenplan, das Investitionsprogramm und die Finanzplanung der Jahre 2021 bis 2023
Finanzielle Auswirkungen: Ein Ausgleich der Defizite ist auf Grund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO möglich.
Die Entwicklung der Liquidität aus der Verwaltungstätigkeit im Finanzplanungszeitraum zum Ausgleich der Tilgung ergibt derzeit einen Fehlbetrag von rd. 3 Mio. €. In dieser Höhe steht die vorhandene Liquidität nicht für Investitionen zur Verfügung.
Nachhaltigkeit: Durch die geplanten Investitionen im investiven Finanzhaushalt wird das Sachvermögen der Stadt Syke nach Abzug der jährlichen Abschreibungen in der Bilanz erhöht.
Außerdem werden sich durch die Ausweisungen von Baugebieten sowie die geschaffenen Kapazitäten im Gewerbegebiet perspektivisch die Steuereinnahmen für die Stadt Syke weiter positiv entwickeln.
Nach derzeitigem Planungsstand kann der Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2020 und für die Finanzplanungsjahre bis 2023 über die vorhandene Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs.1 KomHKVO ausgeglichen werden.
Durchführungszeitraum:
Anlage/n:
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