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Vorlage - 2019/121
Sachverhalt:
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2019 wird parallel zum Haushaltsplanentwurf 2020 aufgestellt. Die Beratungen bis zur jeweiligen Beschlussfassung verlaufen zeitgleich. Für die zeitnahe Umsetzung verschiedener Maßnahmen wurden im Vorgriff auf den 1.Nachtrag 2019 mit der Beschlussvorlage 2019/078 f über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach § 117 Abs. NKomVG sowie über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen nach § 119 Abs. 5 NKomVG beschlossen. Diese werden im 1. Nachtragsplan veranschlagt. Die Investitionen im investiven Finanzhaushalt reduzieren sich um rd. 2,4 Mio. € und die Verpflichtungsermächtigungen um rd. 2,45 Mio. €.
Der Ergebnishaushalt weist zurzeit einen Überschuss von rd. 390.000 € gegenüber dem bisherigen Fehlbetrag von rd. 700.000 € aus. Die Erträge im Ergebnishaushalt steigen um rd. 1,6 Mio. € gegenüber dem Haushalt 2019 auf nun insgesamt 49.731.500 € an und die Aufwendungen erhöhen sich um rd. 530.000 € auf nun insgesamt 49.339.800 €.
In der Informationsvorlage 2019/098 zum Berichtswesen per 30.06.19 in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Ordnung wurde bereits auf die wesentlichen Abweichungen hingewiesen. Weitere Erläuterungen erfolgen im Vorbericht.
Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zahlungsüberschuss) erhöht sich auf rd. 2,52 Mio. € während sich der Saldo bei den Investitionstätigkeiten auf rd. -364.000 € reduziert.
Die geplante Neuaufnahme von Krediten wird auf null Euro und die Tilgung um 117.000 € reduziert. Ferner wird eine Sondertilgung von 300.000 € vorgenommen.
Hinweis: Eine Anpassung der Folgejahre 2020 bis 2022 im Ergebnishaushalt an die parallel laufende Beratung des Haushaltes 2020 ist aus zeitlichen Gründen nicht erfolgt, da eine Vielzahl von Buchungsstellen manuell angepasst werden müssten.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 mit dem geänderten Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022
Finanzielle Auswirkungen: Aus dem Zahlungsüberschuss des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit von rd. 2,52 Mio. € können sowohl die Tilgungen erwirtschaftet und Investitionen finanziert werden.
Nachhaltigkeit: Der Ergebnishaushalt 2019 kann ausgeglichen werden. Die Fehlbeträge der Ergebnishaushalte der Folgejahre können durch die vorhandene Überschussrücklage aus den Vorjahresergebnissen gedeckt werden.
Durchführungszeitraum: Umsetzung bis Ende 2019/Anfang 2020
Anlage/n:
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