Ratsinformationssystem
Vorlage - 2019/111
Sachverhalt: Der Ev.-luth. Kindertagesstättenverband Syke-Hoya beabsichtigt das alte Gemeindehaus in Barrien, Glockenstraße, zu sanieren und unter eigener Trägerschaft eine eingruppige Kindertagesstätte dort zu betreiben. Dabei steht auch noch die Überlegung an, dass ein Zusammenschluss mit der bereits vorhandenen Kindertagesstätte „Talita Kumi“ entsteht. Dem Kindertagesstättenverband steht dabei frei, eine insgesamt viergruppige Einrichtung oder zwei zweigruppige Einrichtungen entstehen zu lassen. Die Einrichtung einer weiteren Kindergartengruppe im Bereich Syke-Nord wird verwaltungsseitig positiv gesehen, da der Bedarf in diesem Bereich noch immer sehr hoch ist und bislang der Ratsbeschluss, dass nach Möglichkeit nur 22 Kinder in einer Gruppe betreut werden, noch nicht eingehalten werden konnte.
In der nachfolgenden Aufstellung der rechnerisch benötigten Kindergartenplätze wird davon ausgegangen, dass 100 % der 3- bis 6-jährigen Kinder eine Kindergartengruppe besuchen werden. Stichtag ist dabei der 30.09. (angeglichen an die Schulpflicht). Keine Berücksichtigung dabei finden naturgemäß Kinder, die, auf Grund von Zuzug im laufenden Kindergartenjahr, erst später angemeldet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass durch Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) u.a. der Einschulungsstichtag flexibilisiert wurde. Somit haben Eltern die Möglichkeit bis zum Stichtag 1. Mai des Einschulungsjahres durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule den Schulbesuch ihrer Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, um ein Jahr hinausschieben. Sollte es im Kindergartenjahr 2019/2020 Kinder geben, für die diese Regelung Anwendung findet, sollen diese Kinder auch im Kindergartenjahr 2020/2021 weiterhin in ihren bisherigen Kindertagesstätten betreut werden.
Bereich Syke-Nord
Hinweis: Die Kinderzahlen wurden am 01.02.2019 (1) und 13.09.2019 (2), Monat September noch nicht abgeschlossen, ermittelt. Die beiden Angaben werden bei den Aufstellungen wiedergegeben, damit die Schwankungen deutlich werden. Für die rechnerisch benötigten Plätze werden die aktuellen Zahlen (2) herangezogen. Es ist zu berücksichtigen, dass bei den Darstellungen die Anzahl zukünftig zuziehender Familien mit Kindern, auch hinsichtlich geplanter bzw. angedachter Baugebieten, nicht bekannt ist und daher auch nicht berücksichtigt werden kann.
Mögliche Belegung zum
Kindergarten: 87 + 89 + 101= 277 + evtl. ? Rückstellungen = 277 Kinder Krippe: 84 + 73= 157 davon 60 % = 95 Kinder
Kindergarten: 89 + 101 + 84 = 274 Kinder
Kindergarten: 101 + 84 + 73 = 258 Kinder
Das Angebot an Kindergartenplätzen in Syke-Nord liegt derzeit in 4 Kindertagesstätten bei 251 Vormittags-/Ganztagsplätzen (Regelplätze) und 12 Integrationsplätzen und somit bei insgesamt 263 Plätzen.
Mit der Einrichtung einer weiteren Kindergartengruppe mit 25 Plätzen, ständen insgesamt 276 Vormittags-/Ganztagsplätze (Regelplätze) und 12 Integrationsplätze und somit 288 Plätze zur Verfügung. Nach der rechnerischen Größe wird mit der Inanspruchnahme aller Plätze dem Rechtsanspruch gerecht werden.
Hinsichtlich der Anzahl der Krippenplätze gibt es derzeit 100 genehmigte Plätze in 7 Einrichtungen im Bereich Syke-Nord. Darin enthalten sind 35 Krippenplätze, die von Vereinen (3 Einrichtungen) geführt werden. Hinsichtlich der Kinder, die eine Krippengruppe besuchen möchten, wird von einer 60 %igen (Syke-Nord) Bedarfsquote der 1- und 2jährigen ausgegangen (Tendenz steigend). Eine Anzahl der Kinder, die jeweils in einem laufenden Kindergartenjahr das erste Lebensjahr vollenden und dann auch sofort in eine Krippengruppe aufgenommen werden möchten, kann nicht genannt werden, sollte jedoch auf Grund der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren nicht ganz außer Acht gelassen bzw. unterschätzt werden. Kinder, die nach dem Stichtag (30.09.) das 3. Lebensjahr vollenden, sollen nach Möglichkeit in einer Krippengruppe aufgenommen bzw. weiterhin dort betreut werden.
Bei einer 60%igen Auslastung wären 95 Plätze von Nöten. Mit den vorhandenen 100 Plätzen, wären die Krippenkinder versorgt.
Im Bereich Syke-Nord steht auch noch der Waldorfkindergarten „Sünnenbarg“ mit 25 Kindergarten- und 15 Krippenplätzen zur Verfügung. Da dort aber auch vermehrt Kinder aus anderen Kommunen aufgenommen werden, können diese Plätze nicht vollständig zur Abdeckung des Rechtsanspruches für Syker Kinder genutzt und einberechnet werden.
Auf Grund der noch im Entwurf vorliegenden Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RIT) können ab 01.01.2020 wieder Zuschüsse für die Einrichtung von Kindergartengruppen in Höhe von 7.200 € pro neu geschaffenem Platz (25 Plätze = 180.000 €) generiert werden. Die Zuschüsse können für Investitionsvorhaben beantragt werden, die ab dem 08.04.2019 begonnen wurden. Damit träfe das auf diese neue Einrichtung zu. Es ist in der Richtlinie vorgesehen, dass der Antrag vom Landkreis zu stellen ist. Dem Landkreis Diepholz sollen gem. der Berechnungsgrundlage für den Verfügungsrahmen der „RIT“ insgesamt 536.000 € für alle Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden (20 Mio. für das Land Niedersachsen verteilt auf die Kreise). Daraus ergibt sich nach der bisherigen Aufteilung des Landkreises ein Zuschuss von 62.253,53 € für neu einzurichtende Kindergartengruppen der Stadt Syke und damit im Umkehrschluss Fördermittel für ca. 8,65 Plätze (7,200 €/Platz). Da der Kindertagesstättenverband bei seinen Erstellungskosten von einem Zuschuss von 180.000 € ausgegangen ist (7.200 €/Platz), müsste die Stadt weitere Fördermittel in Höhe von 117.746,37 € als nicht rückzahlbaren Zuschuss gewähren. Sollte sich die Verteilung innerhalb des Landkreises noch verändern, muss mit einem Zuschuss bis max. 180.000 € gerechnet werden. Im Haushalt 2020 sind die Mittel dafür bereitzustellen.
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Syke beschließt, dass im alten Gemeindehaus in Barrien, Glockenstraße, unter der Trägerschaft des Ev.-luth. Kindertagesstättenverbandes Syke-Hoya, 27232 Sulingen, eine neue eingruppige Kindertagesstätte im Kindergartenjahr 2020/2021 eingerichtet wird. Dem Ev.-luth. Kindertagesstättenverband Syke-Hoya wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 117.746,37 € bis zu maximal 180.000 € gewährt, wenn nur ein anteiliger oder kein Zuschuss über die am 01.01.2020 in Kraft tretende Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RIT) gewährt wird.
Finanzielle Auswirkungen: Es ist ein neuer Förderbetrag für diese eingruppige Kindertagesstätte von der Stadt Syke zu leisten. Dabei ist es unabhängig, ob diese als eingruppige Einrichtung betrieben wird oder mit einer vorhanden Einrichtung des Kindertagesstättenverbandes gemeinsam. Es wird bei einer Kindergartengruppe von einem Förderbetrag von ca. 165.000 € ausgegangen. Die Förderung für ein halbes Jahr liegt somit bei ca. 83.000 €. Evtl. liegt der Förderbetrag im Jahr 2020 wegen der Ausstattung der Einrichtung etwas höher. Diese Mittel sind ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 und somit Haushalt 2020 (01.07.2020 – 31.12.2020) bei der Buchungsstelle 36.5.01.431800-0020 mit aufzunehmen. Der Zuschuss in Höhe von 117.746,37 € bis zu maximal 180.000 € ist ebenfalls im Haushalt 2020 zu berücksichtigen.
Nachhaltigkeit: Die Schaffung von neuen Kindertagesstättenplätzen ist erforderlich, um den gesetzlichen Rechtsanspruch auf Krippen- bzw. Kindergartenplätze erfüllen zu können. Im Übrigen sollen dadurch weiterhin die Betreuungswünsche der Syker Familien und das Ziel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfüllt werden. Es wird in eine zukunftsorientierte und qualitativ hochwertige Betreuung und Erziehung der Syker Kinder investiert und insbesondere das Wohl der Kinder beachtet.
Durchführungszeitraum: Mit der Umsetzung der Maßnahmen ist sofort zu beginnen, damit mit dem Betrieb zu Beginn des Kindergartenjahres 2020/2021 begonnen werden kann.
Anlage/n:
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