Ratsinformationssystem
Vorlage - 2017/065
Sachverhalt:
Bei dem Aufstellungsbeschluss im Betreff handelt es sich um die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 (3/30) „Umgebung des Schulgeländes im Neddenborgsfeld – Saure Rieden (nördlicher Teil). Grund der Änderung ist ein Antrag eines Investors, welcher auf seinem Flurstück eine Bebauung realisieren möchte. Ferner möchte die Verwaltung im selben Zuge angrenzende Bereiche, welche nicht mehr den Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans entsprechen, korrigieren. Diese Änderungen können aus der SV 2017/050 entnommen werden.
Am 05.04.2017 wurde das Thema bereits im Ortsrat Syke und im BauU vorgestellt (SV 2017/050). Es wurde während der BauU Sitzung darum gebeten, das Verfahren als Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) umzusetzen. Auch der VA votierte am 06.04.2017 dementsprechend und verwies die Sitzungsvorlage an die Verwaltung zurück.
Grund für diese Beschlüsse ist der Aufstellungsbeschluss eines anderen Bauleitplanverfahrens in unmittelbarer Nähe eines anderen Investors, das ebenfalls als Vorhabenbezogener Bebauungsplan beschlossen wurde (Gleichbehandlungsgrundsatz). Ferner wurden der Erhalt des Baumbestandes und die Anzahl an geplanten Baukörpern angesprochen.
Nach Rücksprache mit dem Investor ist dieser bereit, das Bauleitplanverfahren als vorhabenbezogenen Bebauungsplan umzusetzen. Ferner hat er sich bereit erklärt, den Baumbestand zu prüfen und erhaltenswerten Baumbestand planungsrechtlich zu sichern. Die Anzahl an Baukörpern wird geprüft. Ggf. ist es möglich die Baukörper geringfügig zu verkleinern.
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Syke beschließt, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 (3/30) „Umgebung des Schulgeländes im Neddenborgsfeld - Saure Rieden (nördlicher Teil)“ als Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB, durchzuführen.
2. Des Weiteren wird die ortsübliche Bekanntmachung gem. § 2 Abs. 1 BauGB, sowie die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 im beschleunigten Verfahren beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen sind der SV 2017/050 zu entnehmen. Der Investor hat weiterhin signalisiert die Planungs- und Folgekosten für seinen Bereich zu übernehmen.
Ergänzend kann bereits mitgeteilt werden, dass die Kosten für den übrigen Bereich des zu korrigierenden Bebauungsplanes durch die Stadt selbst zu tragen sind.
Nachhaltigkeit:
Siehe hierzu SV 2017/050.
Durchführungszeitraum:
2017/2018
Anlage/n:
|