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Vorlage - 2005/147
Sachverhalt: Am 13.06.2005 hat der Rat beschlossen, dass der
Bebauungsplan geändert werden soll. Die vom Rat gewünschte Planungsgruppe hat am 15.09.2005
getagt. Über das Ergebnis wurde erstmals in der Bauausschusssitzung vom
05.10.2005 berichtet und beraten. Der vorgestellte Entwurf bildet die Grundlage
für das weitere B-Planverfahren und der Beurteilung der Zulässigkeit von
Bauvorhaben. Danach besteht zwischen dem vorliegenden Bauantrag, der auf
Antrag der Stadt Syke auf der Grundlage des § 15 BauGB für die Dauer eines
Jahres durch den Landkreis zurückgestellt wurde, und dem Städtebaulichen
Entwurf im Bereich der Straßeneinmündung „An der Weide“ / „Georg-Hoffmann-Str.“
eine Übereinstimmung. Für die betroffenen drei Bauvorhaben - 2 Doppelhäuser und
ein Einzelhaus - bestehen demnach keine Gründe, die Zurückstellung auch
weiterhin aufrecht zu halten. Anlagen: Auszüge
aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan, dem städtebaulichen Entwurf und dem Bauantrag
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