Ratsinformationssystem
Vorlage - 2010/105-2
Sachverhalt:
Als Anlage wird die Haushaltssatzung 2011 mit dem Verwaltungsentwurf des Budgetplanes übersandt.
Der Ergebnishaushalt kann derzeit in Ertrag und Aufwand noch nicht ausgeglichen werden. Der Fehlbetrag liegt bei rd. 350.000 €. Es fehlen aber auch noch die vorläufigen Daten für den Finanzausgleich und die Steuerschätzung für November. Bis zur Sitzung des Ausschusses Haushalt und Wirtschaft am 02.12.2010 werden diese Daten erwartet und in den Entwurf eingearbeitet. Möglicherweise kann dann der Fehlbetrag noch weiter reduziert werden. Von diesen Daten ist auch die weitere Entwicklung der Folgejahre 2012 bis 2014 abhängig, die ebenfalls noch einen Fehlbetrag ausweisen.
Sofern trotz der besseren Konjunkturaussichten für 2011 und in den Folgejahren ein Fehlbetrag bestehen bleiben sollte, ist ein Ausgleich aus den gebildeten Rücklagen der Jahre 2008/2009 möglich. Auf die geplante Entnahme aus der Rücklage für das laufende Haushaltsjahr 2010 kann voraussichtlich vollständig verzichtet werden.
Der Stellenplan wird nachgereicht.
Die nachfolgend aufgeführten Anträge sind zurzeit nicht oder nur tlw. im Haushalt 2011 berücksichtigt: - Antrag der Grundschule Am Lindhof Syke vom 11.08.2010 für investive Maßnahmen in Höhe von insgesamt 17.400 € (5.000 € sind im Entwurf für allgemeine investive Anschaffungen enthalten) - Antrag der Realschule Syke vom 04.10.2010 für die Einrichtung von 20 PC-Schülerarbeitsplätzen in Höhe von rd. 20.000 € (15.000 € sind im Entwurf für allgemeine investive Anschaffungen enthalten) - Antrag der Realschule Syke vom 08.10.2010 für die Sanierung der Physik- und Chemieräume in Höhe von ca. 60.000 € (nicht im Entwurf enthalten, teilweise im Ergebnis- und Finanzhaushalt zu buchen)
Sofern während der Beratungen zum Haushalt 2011 weitere Anträge von Dritten gestellt werden, sind diese spätestens bis zum 21.11.2010 einzureichen. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
Nachhaltigkeit:
Wichtiges Ziel muss sein, möglichst schnell einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt zu erreichen und eine Neuverschuldung zu vermeiden. Ab 2011 und Folgejahre wird der geplante Schuldenabbau fortgesetzt. Sofern dieses auch umsetzbar ist, wäre eine gute Ausgangsgrundlage für die zukünftigen Jahre gegeben.
Durchführungszeitraum:
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2011 soll in der Sitzung des Rates am 16.12.2010 beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Syke beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011, das Investitionsprogramm und die Finanzplanung der Jahre 2012 bis 2014.
Finanzielle Auswirkungen:
In der vorgelegten Fassung kann der Verwaltungsentwurf für den Haushalt 2011 im Ergebnishaushalt nur durch die Entnahme aus der Überschussrücklage nach § 15 GemHKVO ausgeglichen werden. Im Entwurf wird die von Rat und Verwaltung gemeinsam getragene Fortsetzung des Schuldenabbaus von jährlich rd.1,0 Mio. € für die Jahre 2011 bis 2014 (s. Seite 3 im Budgetplan) zunächst beibehalten.
Die vorhandene Liquidität reicht aber nur bis voraussichtlich Ende 2012 zur Finanzierung der investiven Maßnahmen aus. Sofern nicht andere Einnahmequellen (Veräußerung von Grundstücken etc.) vorhanden sind, müssten ab 2013 Kassenkredite aufgenommen werden. Daher ist dann zu prüfen, ob und welche Investitionsmaßnahmen umsetzbar sind. Die für die Jahre 2012 bis 2014 ausgewiesenen Investitionen stehen daher alle unter dem Vorbehalt der Finanzierung und werden gegebenenfalls zeitlich geschoben, möglicherweise sogar gestrichen.
Anlagen:
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