Ratsinformationssystem
Vorlage - 2009/121
Sachverhalt: Am 8. August 2009 wurde abends im Bereich der Hauptstraße
eine Musterbeleuchtung auf Grundlage des für Teile der Syker Innenstadt
entwickelten Beleuchtungskonzeptes der Fa. Lichtwerke, Bremen durchgeführt. Es waren ca. 150 Bürger anwesend. Des Weiteren haben sich
der Ortsrat Syke sowie der Arbeitskreis Straßenbeleuchtung vor Ort ein Bild
über die Wirkung der Lichtgestaltung in der Hauptstraße zwischen Kreishaus und
Volksbank gemacht. Die Musterbeleuchtung hat auch die Beleuchtung des
Kreishauses mit eingeschlossen. In seiner Sitzung am 19. August 2009 hat der Arbeitskreis
Straßenbeleuchtung die Erfahrungen aus dem Musterbeleuchtungstermin nochmals
reflektiert und sich mit der Frage auseinander gesetzt, ob und wie das
entwickelte Lichtgestaltungskonzept in der Hauptstraße zur Umsetzung kommen
soll. Parallel dazu wurde durch den Arbeitskreis bewertet, dass die
durch den Einsatz von COSMOPOLIS-Technik bei der Erneuerung der
Standardstraßenbeleuchtungsanlage erzielte Verbesserung der Qualität der
Straßenbeleuchtung grundsätzlich anliegerbeitragsfähig und somit auch
anliegerbeitragspflichtig ist. Die Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Syke
sieht für die Hauptstraße als Anliegerstraße eine Kostenbeteiligung der
Anlieger bei Erneuerungsmaßnahmen in Höhe von 75% vor. Bei erwarteten Kosten
für die Erneuerung der Standardstraßenbeleuchtung in Höhe von 40.000 € hätte
die Gesamtheit der Anlieger der Hauptstraße nach Satzung einen Anteil in Höhe
von 30.000 € zu tragen. Die Stadt bzw. die Allgemeinheit würde sich in
diesem Fall mit 10.000 € an den Erneuerungskosten beteiligen. Der Arbeitskreis Straßenbeleuchtung ist davon überzeugt,
dass die Umsetzung des entwickelten Lichtgestaltungskonzeptes in der
Hauptstraße zu einer wesentlichen Aufwertung der Innenstadt Sykes führen wird.
Die Umsetzung des Lichtgestaltungskonzepts in der Hauptstraße kann ein
wichtiges Stadtmarketingelement werden. Vor diesem Hintergrund kommt der Arbeitskreis zu der
Empfehlung an den Rat, der Umsetzung des Lichtgestaltungskonzepts in der
Hauptstraße Priorität vor der bereits beschlossenen Erneuerung der
Standardstraßenbeleuchtung einzuräumen. Aufgrund des erwarteten Mehrwertes für die Innenstadt Sykes
hält es der Arbeitskreis Straßenbeleuchtung für angemessen, die bisher im
Gesamtfinanzierungsplan vorgesehenen Mittel für Erneuerung der
Standardstraßenbeleuchtung sowie dem Einbau von LED-Technik in Höhe von 58.320
€ für die Umsetzung des Lichtgestaltungskonzeptes zur Verfügung zu
stellen und diesen Betrag durch Umschichtungen im aktuellen Budget noch weiter
aufzustocken.. Dabei soll auf den Einbau von Marker LED verzichtet werden.
Zur Ausführung soll eine Kombination aus Bodeneinbaustrahlern und einzelnen
COSMOPOLIS-Straßenlampen als Teil des Lichtgestaltungskonzepts kommen. Mit der
Ergänzung der Bodeneinbaustrahler durch einzelne Straßenlampen soll
gewährleistet werden, dass die gewünschte Grundbeleuchtung der gesamten
Hauptstraße erzielt wird. Der Arbeitskreis Straßenbeleuchtung geht davon aus, dass
nach der durchgeführten Musterbeleuchtung auch die Anlieger- bzw.
Gewerbetreibenden in der Hauptstraße zu der Bewertung kommen, dass die
Umsetzung des Lichtgestaltungskonzeptes gegenüber der beitragspflichtigen Erneuerung
als Standardbeleuchtung mit COSMOPOLIS-Technik Vorrang haben sollte, da die
Lichtgestaltung für den Einzelhandelsstandort einen über die funktionale
Verbesserung der Beleuchtung in der Hauptstraße hinausgehenden Mehrwert
bedeutet. Vor diesem
Hintergrund wurde folgender Gedankengang entwickelt: 1.
Die
Stadt Syke sieht ein Allgemeininteresse an der weiteren Aufwertung der
Einzelhandelsinnenstadt Sykes durch die Realisierung des entwickelten
Lichtgestaltungskonzeptes in der gesamten Hauptstraße. 2.
Das
Lichtgestaltungskonzept sollte in der gesamten Hauptstraße umgesetzt werden. 3.
Es
wird davon ausgegangen, dass die Anlieger und Gewerbetreibenden in der
Hauptstraße nach der Musterbeleuchtung ebenfalls zu der Bewertung kommen, dass
die Umsetzung des Lichtgestaltungskonzeptes gegenüber der Erneuerung der
Standardstraßenbeleuchtung Vorrang haben sollte. 4.
Das
Lichtgestaltungskonzept hat für die Einzelhandelsinnenstadt eine andere Qualität,
als die Ausstattung der Hauptstraße mit einer Standardbeleuchtung. 5.
Diese
andere Qualität ist nur mit einem im Vergleich zur Standardbeleuchtung höheren
finanziellen Aufwand zu erreichen. 6.
Die
mit der Umsetzung des Lichtgestaltungskonzeptes verbundenen finanziellen Lasten
sollten zwischen der Allgemeinheit und den Grundstücksbesitzern bzw.
Gewerbetreibenden in der Hauptstraße als unmittelbaren Nutznießern einer
solchen Maßnahme aufgeteilt werden. 7.
Der
Kostenanteil der Hauptstraßenanlieger am Lichtgestaltungskonzept sollte sich an
der Belastung der Anlieger orientieren, die sich aus einer Beitragserhebung für
die Erneuerung als Standardstraßenbeleuchtung mit COSMOPOLIS-Technik ergibt. Durchführungszeitraum: Im Falle der Umsetzung der COSMOPOLIS Beleuchtung könnte für
2010 ein neuer Förderantrag gestellt werden. Beschlussvorschlag: Durch den Arbeitskreis Straßenbeleuchtung erfolgt die
Beschlussempfehlung an den Rat: 1.
Der
Umsetzung des Lichtgestaltungskonzeptes soll vorrangig vor der bereits durch
den Rat beschlossenen Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in der
Hauptstraße durch Einbau von COSMOPOLIS-Technik erfolgen. Das
Lichtgestaltungskonzept soll in der gesamten Hauptstraße (Kreishaus bis
Ernst-Boden-Platz) umgesetzt werden. 2.
Die
Umsetzung des Lichtgestaltungskonzeptes erfolgt, wenn sich die Gesamtheit der
Anlieger und Gewerbetreibenden in der Hauptstraße an den erwarteten Kosten in
Höhe von 105.000 € mit einem Anteil von 30.000 € beteiligt. 3.
Die
Zusagen über die privaten Kostenbeteiligungen in Höhe von insgesamt 30.000
sollen bis zum 30.10.2009 erfolgen, damit der Rat die Umsetzung des
Lichtgestaltungskonzeptes bei den kommenden Haushaltsberatungen berücksichtigen
kann. Wenn keine Einigung über eine private Kostenbeteiligung in genannter
Höher erzielt werden kann, erfolgt im Jahr 2010 die Erneuerung der
Straßenbeleuchtung in der Hauptstraße als Standardbeleuchtung mit
COSMOPOLIS-Technik. Finanzielle
Auswirkungen: Nach der Musterbeleuchtung wurde das Lichtgestaltungskonzept
nochmals inhaltlich und kostenmäßig überprüft. Folgende Elemente sind vorgesehen:
Erwartete Einnahme aus privater Kostenbeteiligung an der
Umsetzung des Lichtgestaltungskonzeptes: 30.000 €. Anteil Stadt: 75.000 €. Einnahme aus Anliegerbeiträgen bei
Erneuerung als Standardbeleuchtung: 30.000 € Anteil der Stadt an Erneuerung als
Standardstraßenbeleuchtung: 10.000 € |