Schilderung des
Sachverhaltes:
Am Sonntag den 11.01.2009 brannte in Syke die Fahrzeughalle
des Feuerwehrgerätehauses ab. Nachdem der Schaden aufgenommen war, entstand in
der Öffentlichkeit eine Diskussion um die Frage eines Wiederaufbaues an
gleicher Stelle oder einer Veränderung des Standortes. Auch nach dem ersten
Brand wurde eine Standortdiskussion geführt, die sich durch den Neubau der FTZ
in Barrien erledigt hatte. Die Sinnhaftigkeit einer erneuten derartigen
Diskussion ergibt sich in erster Linie aus den Gegebenheiten des derzeitigen
Standortes:
Ø Veränderungen durch den Bau des
Hacheparkes und die sich daraus ergebende Flächeneinschränkung,
Ø das Übungsgelände wurde bereits an
die Straße Finkenberg verlagert,
Ø Veränderungen in der
Aufgabengestaltung des Ortsfeuerwehr Syke,
Ø höhere Einsatzdichte auf Grund einer
veränderten Baustruktur und Verkehrssituation,
Ø Störung der umliegenden Wohnbebauung
im technischen Übungs- und Wartungsbetrieb,
Ø An- und Abfahrsituation an der B 6
(Verkehrsaufkommen ca. 18.000 Kfz/24h), erhebliche Schülerverkehre zwischen
Barrien und Syke und sonstiges Radfahreraufkommen,
Ø relativ kleines Grundstück dadurch
kaum noch Möglichkeiten für den Übungsbetrieb am Standort.
Eine Standortverlagerung steht jedoch auch unter dem
finanziellen Vorbehalt der Verwertung des derzeitigen Feuerwehrgrundstückes.
Zur Ermittlung der Entscheidungsvarianten wurden für den
vorhandenen Standort Gespräche mit unterschiedlichen Zielsetzungen geführt.
1.
Der
Bereich um die Straße am Feuerwehrturm wird einer Wohnnutzung oder einer dem
Wohnen vergleichbaren Nutzung zugeführt. Die hierzu geführten Gespräche mit
örtlichen Bauträgern oder Projektentwicklern erbrachten wegen der derzeitigen
Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt keine zufriedenstellenden Ergebnisse.
2.
Wegen
der positiven Entwicklung des Bereiches „Hachepark“ hat sich der
Eigentümer nach Veränderungs- / Vergrößerungsmöglichkeiten erkundigt. In dem
bisherigen Bestand ergeben sich hierfür keine Perspektiven. In diesem Jahr
wurden daher aktuelle Kontaktgespräche aufgenommen. In der Zwischenzeit hat der
Eigentümer nach Rücksprache mit seinen Mietern Interesse am Umbau und der
Erweiterung des Hacheparkes auf dem derzeitigen Grundstück der Feuerwehr
bekundet.
Der potentielle Neubaustandort sollte auf jeden Fall wegen
des möglichst problemlosen Zu- und Abgangsverkehrs an einer leistungsfähigen
Straße liegen. Daher wurden Standorte entlang des äußeren und inneren
Verkehrsringes in Erwägung gezogen.
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Lagebezeichnung
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Ortschaft
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Größe
|
1
|
Barrien Bundesstraße 6 ehemalige Straßenmeisterei ggf mit
Erweiterung des Grundstücke
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Barrien
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14.282 m²
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2
|
Bundesstraße 6 Westseite
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Barrien und Syke
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14.000 m²
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3
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Ferdinand Salfer Str.
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Syke
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6.800 m²
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4
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Nördlich der Max-Plank-Str.
|
Syke
|
11.000 m²
|
5
|
Nordwohlder Str.
|
Syke
|
11.000 m²
|
6
|
Auf der Heide
|
Syke
|
11.000 m²
|
7
|
Finkenberg
|
Syke
|
11.000 m²
|
8
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Autohaus Nienstedt
|
Syke
|
8.000 m²
|
9
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Südlich des Kleingartengebietes
|
Syker
|
11.000 m²
|
10
|
L 333 / B
6
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Syke
|
8.100
m²
|
11
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Hallenbad
|
Syke / Steimke
|
11.000 m²
|
12
|
Deutsche Eiche
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Syke
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3.655 m²
|
13
|
Raiffeisengelände
|
Syke
|
11.000 m²
|
14
|
ehemaliger Geflügelhof Steffen
|
Syke
|
12.666 m²
|
15
|
ehemalige Zimmerei Kieselhorst
|
Syke
|
2.856 m²
|
Die Standorte sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Folgende Standorte scheiden bei den weiteren differenzierten
Untersuchungen aus, da sie:
1.
außerhalb
der Ortsdurchfahrt liegen und daher einen besonders hohen Erschließungsaufwand
haben (2, 5, 6, 7, 9, 10 und 14),
2.
nur
über die Bahntrasse der VGH zu erschließen sind und daher einen besonders hohen
Erschließungsaufwand haben (8 und 9),
3.
ein
zu kleines Grundstück zur Verfügung steht und damit keine oder nur geringe
Außenübungsflächenvorhanden sind (3, 8, 10, 12 und 15),
4.
zur
planungsrechtlichen Absicherung Bauleitplanverfahren zur Änderung des F-Planes
und zur Aufstellung eines B-Planes erforderlich sind (1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10,
12, 14 und 15),
5.
Immissionsprobleme
nach sich ziehen wegen der unmittelbaren Umgebung mit Wohnbebauung oder anderen
empfindlichen Nutzungen ( 3, 12 und 15 bedingt auch 13),
6.
Zusätzlicher
Grunderwerb, da die Grundstücke nicht im Eigentum der Stadt Syke stehen und
damit verbunden weiterer Kostenaufwand und Zustimmung der betroffenen
Grundstückseigentümer (1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15). Da für den
Standort 13 die Zustimmung und das konkreten Angebot des Eigentümers vorliegt
wird es weiterhin betrachtet.
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Lagebezeichnung
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Negativkriterien
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1
|
Barrien Bundesstraße 6 ehemalige Straßenmeisterei ggf mit
Erweiterung des Grundstückes
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4, 6,
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2
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Bundesstraße 6 Westseite
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1, 4, 6
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3
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Ferdinand Salfer Str.
|
3, 5
|
4
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Nördlich der Max-Plank-Str.
|
|
5
|
Nordwohlder Str.
|
1, 4, 6
|
6
|
Auf der Heide
|
1, 4, 6
|
7
|
Finkenberg
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1, 4, 6, plus LSG
|
8
|
Autohaus Nienstedt
|
2, 3,
|
9
|
Südlich des Kleingartengebietes
|
2, 3, 5, 6
|
10
|
L 333 / B 6
|
1, 3, 4 und 6
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11
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Hallenbad
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|
12
|
Deutsche Eiche
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3, 4, 5 und 6 plus LSG
|
13
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Raiffeisengelände
|
5 und 6
|
14
|
ehemaliger Geflügelhof Steffen
|
1, 4 und 6
|
15
|
ehemalige Zimmerei Kieselhorst
|
3, 4, 5 und 6
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Keiner der vorgenannten Standort hat aus feuerwehrtaktischen
Gründen eine so hohe Priorität, dass er auf jeden Fall in der weiteren
Bewertung verbleiben muss.
Einer differenzierten Beurteilung und einem Vergleich
untereinander werden die folgenden verbleibenden Standorte unterzogen:
4
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Nördlich der Max-Plank-Str.
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Im Bereich nördlich der Max-Plank-Straße / südwestlich der
Nordumgehung stehen drei Mikrostandortalternativen zur Verfügung. Die
Unterschiede zwischen diesen Standorten liegen in der verkehrlichen
Erreichbarkeit (Abfahrt im Alarmfall) und im Aufwand zur Erstellung eines
geeigneten Grundstückes.
Anlage 2
Der Standort ist nach der derzeitigen Bauleitplanung
vorrangig als Gewerbefläche oder als Sonderbaufläche für großflächigen
Einzelhandel vorgesehen.
Daher ist bei dem Verkauf einer ca. 11.000 m² großen
Fläche eine Einnahme für das Grundstück von 7,67 €/m² (84.370 €)
und 17,89 €/m² Erschließung (196.790 €) zu berücksichtigen. Damit
entstünde der Stadt ein echter Einnahmeverlust von 196.790 €, dieser
ist auf jeden Fall durch die Maßnahme zu finanzieren.
Der Standort zeichnet sich durch eine gute verkehrliche
Erreichbarkeit für Kfz aus. Für Kinder, Jugendliche und andere Radfahrer bzw.
Fußgänger ist der Standort wegen seiner abgesetzten Lage schwer zu erreichen.
Wegen der erheblichen
Höhenunterschiede sind für die drei Mikrostandorte unterschiedliche
zusätzliche Gründungkosten zu berücksichtigen
Standort 1: 22.000 m³ 256.564 €
Standort 2: 18.000 m³ 209.916 €
Standort 3: 25.000 m³ 291.550 €
In der Summe ergeben sich bei
diesem Standort Mehraufwendungen in Höhe von 406.706 € bis 488.340
€.
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11
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Hallenbad
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Das Grundstück am Hallenbad grenzt direkt an die
vorhandene Erschließungsanlage an und liegt hinter den vorhandenen Zufahrten
zum gemeinsamen Parkplatz von Hallenbad, Tennishalle und Jugendhaus. Der
Parkplatz hat besondere Kapazitäten für Großveranstaltungen der Einrichtungen
im Umfeld und damit auch für die Feuerwehr.
Da für das Baugrundstück des Feuerwehrgerätehauses einschließlich seines
eigenen Parkplatzes eine Fläche von ca. 4.000 m² erforderlich sind und die
ca. 7.000 m² als Außengelände für Übungszwecke benötigt werden ist eine
Mehrfachnutzung mit anderen kurzfristigen Nutzungen (Zirkus, Bolzplatz,
Ausstellung u. ä.) möglich. Das Außengelände des Hallenbades hat eine Größe
von 50.000 m². Der Flächenverlust ist demnach relativ gering. Die Erweiterung
des Hallenbades zu einem Freizeit und Erlebnisbad mit Außengelände ist bei
der Wahl des neuen Feuerwehrstandortes auf der Basis der bisher aus der
Vergangenheit bei der Stadt Syke existierenden Pläne berücksichtigt.
Das Grundstück geht als bebaubares Grundstück mit der
Nutzung öffentliche Grünfläche / Gemeinbedarfsfläche in den Standortvergleich
mit einem buchhalterischen Wert von 15,34 €/m² ein. Da in diesem Wert
keine bereits angefallenen Erschließungskosten enthalten sind, entsteht der
Stadt Syke keine echter Einnahmeverlust, wenn auf dem Grundstück ein
Feuerwehrgerätehaus errichtet wird.
Das Grundstück ist verkehrlich sehr gut erschlossen und
auf kurzem Weg erreichbar für Kfz, Radfahrer und Fußgänger. Um das Grundstück
zu erreichen oder im Alarmfall zu verlassen, muss kein Fuß- und Radweg
gekreuzt werden. Kinder und andere Benutzer, die das Hallenbad aufsuchen
haben auf dem Parkplatz eine sicher Aufstellmöglichkeit. Die Schlossweide
kann von Fußgängern und Radfahren sicher an der vorhandenen Lichtsignalanlage
gequert werden.
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13
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Raiffeisengelände an der Gartenstraße
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Bei dem Grundstück handelt es sich um ein sehr
zentrumsnahes Grundstück mit allen damit verbundenen Problemen. Wegen seiner
ehemaligen Nutzung als Lagerstätte der Raiffeisen Warengenossenschaft
befinden sich auf dem Grundstück bauliche Anlagen in erheblichem und vor
allem auch sehr massivem Umfang. Ebenso hat eine Baugrunduntersuchung eine
erhebliche tatsächliche und potentielle Belastung mit Altlasten ergeben. Aus
der Sicht des Eigentümers besteht ein nachvollziehbares Interesse an der
städtebaulichen Verwertung des Grundstückes.
Der angebotene Kaufpreis von 25 €/m² bezieht sich auf ein von Gebäuden
geräumtes Grundstück. Die Beseitigung der Altlasten würde bei der Stadt Syke
verbleiben. Wegen des unbestimmten Umfanges der Altlasten könnten sich
hierfür Kosten in Höhe von 80.000 bis 300.000 € ergeben. Das der
Feuerwehr für den Neubau zur Verfügung stehende Budget würde sich demnach
durch den Grundstücksankauf und die Beseitigung der Altlasten um ca. 377.000
€ bis 597.000 € reduzieren. Eine Realisierung des Projektes wäre
unter den bisherigen Rahmenbedingungen daher nicht möglich.
Das Grundstück ist verkehrlich gut erschlossen und auf
kurzem Weg erreichbar für Kfz, Radfahrer und Fußgänger. Im Alarmfall ist die
saubere Trennung der an- und abfahrenden Verkehre nur sehr schwer oder gar
nicht zu gewährleisten, da sowohl die Anfahrten, als auch die Abfahren in
beide Richtungen auf der Gartenstraße möglich erscheinen. Das für die
Feuerwehrplanung geltende Prinzip „rechts rein und links raus“
kann wegen der kreuzenden Verkehre keine Berücksichtigung finden.
Siehe Anlage 3
Auch wenn es sich bei dem Raiffeisengrundstück auf Grund
der früheren Nutzung und der Bahnimmissionen um ein immissionsschutztechnisch
vorbelastetes Grundstück handelt, sind die Auswirkungen auf die angrenzende
Wohnbebauung nicht zu vernachlässigenden. Nicht nur der Alarmfall sondern in
erster Linie der technische Übungs- und Wartungsbetrieb ist dabei zu
berücksichtigen. Das Grundstück genießt als Standort für die Feuerwehr,
solange es andere besser geeignete Standorte in Syke / Steimke gibt, keine
besonders hohe Priorität. Die Verwertung sollte, soweit sie durch
Einflussnahme der Stadt Syke begleitet werden kann, eher in Richtung
innenstadtrelevante Einzelhandelsnutzung gehen.
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Resümee:
Der Standort Raiffeisengelände scheidet aus finanziellen,
verkehrlichen und immissionsschutzrechtlichen Gründen als Neubaustandort für
die Syker Feuerwehr aus.
In der Abwägung zwischen den Standorten Max-Plank-Str. und
Hallenbad bestehen die wesentlichen Unterschiede in der Zentralität, der Höhe
der effektiven Grundstückskosten und der Höhe der Erschließungskosten auf dem
Baugrundstück. Der Standort Hallenbad ergibt erhebliche Vorteile, die die
multifunktionale Nutzung des vorhandenen Parkplatzes bei Großveranstaltungen
und der Übungsflächen mit anderen Nutzungen.
Die Nähe zu den Wohn- und Arbeitstätten der
Feuerwehrkameraden stellt insbesondere für die Schulungs- und
Übungsveranstaltungen einen großen Vorteil dar. Um die Akzeptanz in der
Bevölkerung und die zukünftige Entwicklung der freiwilligen Feuerwehr in Syke
nachhaltig zu sichern, ist die Nähe der Einrichtung zum Schulzentrum in Syke
von großem Vorteil. Unter Würdigung alle Belange stellt sich der Standort
Hallenbad als der günstigste mit den größten Zukunftsperspektiven heraus.