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Auszug - Pflichtenbelehrung externer Ausschussmitglieder gemäß § 28 NGO
Bürgermeister Dr. Behrens verpflichtet die beratenden Ausschussmitglieder Gisela Einhaus (Agenda 21) und Henning Greve (Naturschutzverbände) gemäß § 28 NGO, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und dabei die Gesetzte zu beachten. Er verweist insbesondere auf die Bestimmungen des § 25 NGO (Amtsverschwiegenheit), des § 26 NGO (Mitwirkungsverbot) und des § 27 NGO (Treuepflicht). Er übergibt ein zusammenfassendes Merkblatt über diese besonderen Verpflichtungen. Die Verpflichtung wird durch Handschlag besiegelt. |