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Auszug - Gebührenvorschau Abwasser 2020
Herr Pawlik erklärt, dass er gestern neue Zahlen für die Klärschlammbeseitigung erhalten habe und erläutert die Beschlussvorlage mit den neuesten Zahlen. Ergebnis der Aktualisierung sei es, dass es keine Senkung um 0,03 €/m³ im Bereich der zentralen Schmutzwasserbeseitigung geben werde, sondern der Betrag gegenüber dem Vorjahr unverändert bliebe. Insgesamt würden sich dadurch aber keine Veränderungen bei den Berechnungen zu den Kalkulationen ergeben.
Lt. Herrn Harries ist in den nächsten Jahren eine Steigerung bei der Klärschlammbeseitigung zu erwarten. Ab 2020 werde die Klärschlammentsorgung ausgeschrieben. Dann könne man eine längere Zeit mit fixen Kosten planen, sollte sich aber auch gleichzeitig mit dem Thema der Monoverbrennung beschäftigen.
Es sei vor einiger Zeit bezüglich der Klärschlammentsorgung über einen Zusammenschluss mehrerer Gemeinden gesprochen worden, erinnert Herr Jahnke und fragt, ob es diesbezüglich aktuelle Informationen seitens der Landesregierung geben würde.
Dazu teilt Frau Laue mit, dass die bestehende Gesetzeslage einen Zusammenschluss mehrerer Gemeinden nicht zulasse. Eine Gesetzesänderung sei nicht geplant.
Herr Pawlik erklärt, dass die Ausschreibung über verschiedene Lose stattgefunden habe und dass das Los der Stadt Syke aufgehoben werden musste.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Syke beschließt die als Anlage 1 beigefügte 25. Änderungssatzung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Stadt Syke vom 11.08.1992, mit der ab dem 01.01.2020 die neuen Gebührensätze auf der Basis einer einjährigen Gebührenkalkulation festgelegt werden.
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