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Auszug - Vergaberichtlinien für die Kulturförderung bei der Stadt Syke
Herr Kuchem erläutert kurz den Sachverhalt.
Nach kurzer Diskussion fasst der Ausschuss für Naherholung und Kultur folgende Beschlüsse:
Beschluss: 1. Antragsberechtigte „gemeinnützige Kulturvereine“ wird einstimmig ergänzt.
2. Kriterien für die Förderung „- Angebote, die sich insbesondere an junge Menschen, an Familien oder Senioren,“ wird einstimmig ergänzt Veranstaltungs- oder Projektreihen mit jährlich wechselnden thematischen und inhaltlichen Schwerpunktsetzungen, … jährlich wird einstimmig gestrichen.
3. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung, Bemessungsgrundlage wird einstimmig ergänzt um:
Grundsätzlich darf eine Maßnahme höchstens mit 50 % des verfügbaren Förderbudgets bezuschusst werden.
Eine gewährte Förderung ist nur für ein Haushaltsjahr gültig. Für die Förderung einer jährlich wiederkehrenden oder regelmäßigen Maßnahme ist fristgerecht ein neuer Antrag zu stellen, über den neu zu beschließen ist.
Der Ausschuss für Naherholung und Kultur gibt bei einer Enthaltung folgende Beschlussempfehlung ab:
Der Rat der Stadt Syke beschließt die in der Anlage aufgeführten Vergaberichtlinien mit den vorab genannten Änderungen für die Kulturförderung.
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