Auszug - Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2020 der Stadt Syke
Herr Sievers stellt die Vorlage vor.
Herr Sievers erläutert außerdem besonders folgende Änderungen:
Haushaltsstelle | Bezeichnung | Ansatz 2020 | Begründung |
53.8.01.427100-0001 | Besondere Verwaltungs- u. Betriebsaufwendungen | 220.000€ | Der Ansatz muss auf 250.000€ erhöht werden, da eine Kostensteigerung berücksichtigt werden muss. |
54.1.01.0130-787200 | Sanierung von Brücken | 230.000€ | Für 200.000€ wird die Brücke im Hachedamm zunächst saniert. Im Jahr 2021 anschließend die Brücke in der Straße Mühlendamm. 30.000€ sind vorgesehen für die Sanierung der Hachebrücke in Fuldenriede. Hier sollen die Fraktionen prüfen, ob die Sanierung erforderlich ist. |
54.1.01.0178.787200 | Erneuerung von Straßen | 405.000€ | Dieser Betrag ist für die Erneuerung der Zuwegung zum Freibad/Kreismuseum vorgesehen. Es fehlen 90.000€ für die Sanierung „Hillenberg“ in Wachendorf. Außerdem muss geprüft werden, ob das Reststück im Bernhard-Dierking-Weg hergestellt werden soll. |
55.1.01.421200 | Unterhaltung und Pflege von Grünflächen | 320.000€ | Hier war ein Betrag von 372.300€ angemeldet. Aufgrund von zusätzlichen Mitarbeiter auf dem Bauhof sollen nicht mehr so viele Fremdaufträge vergeben werden. Aktuell gibt es aber einen Langzeiterkrankten. Daher ist im Laufe des Haushaltsjahres abzuwarten, wie sich diese Thematik entwickelt. |
55.1.01/0050.783110 | Erwerb von Vermögensgegenständen über 1.000€ ohne USt | 32.000€ | Der Betrag ist um 7.000€ zu reduzieren, da die Calisthenics-Anlage doppelt veranschlagt wurde. |
57.3.02/0050.783110 | Erwerb von Vermögensgegenständen über 1.000€ ohne USt | 60.000€ | 10.000€ sind für ein Straßenmarkierungsgerät eingestellt. Dies ist nach Ansicht des Fachbereiches 4 nicht erforderlich. |
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauwesen und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Syke einstimmig folgende Beschlussfassung:
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020, der Stellenplan, das Investitionsprogramm und die Finanzplanung der Jahre 2021 bis 2023 und den von Herrn Sievers vorgestellten Veränderungen wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.