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Auszug - Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der freiwilligen Feuerwehr Syke außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben
Herr Meyer erklärt, dass sich hinsichtlich des Entstehens der
Gebührenschuld die Rechtsprechung geändert hat. Damit unsere Gebührenregeln
auch einer eventuellen gerichtlichen Prüfung standhalten, wird empfohlen, diese
der aktuellen Rechtsprechung anzupassen. Auf Nachfrage von Herrn Heins erläutert Herr Meyer
einzelne Änderungen der Satzung. Beschluss: Der
Ausschuss für Ordnung und Soziales empfiehlt dem Rat einstimmig einen Beschluss
entsprechend der Vorlage 2005/082. |