1. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 25 (10/33) "Ortskern Barrien III" 1. Änderung wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB geändert. Maßgebend für die Änderung des Bebauungsplanes ist der Vorentwurf aus August 2020.
2. Der Änderungsentwurf nebst Begründung vom Februar 2021 (siehe Anlage 1 und 2) wird entsprechend der Abwägungsergebnisse aus Anlage 3 gebilligt, gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt (Öffentlichkeitsbeteiligung)*.
3. Die sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu den Änderungen des Bebauungsplans beteiligt*.
* (Hierbei werden die Corona bedingten gesetzlichen Verordnungen des Bundes und des Landes Niedersachsens sowie der Stadt Syke entsprechend berücksichtigt!)
11.03.2021 - Ausschuss für Bau und Umwelt
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Ortsbürgermeister Manfred Nienaber teilt mit, dass der Ortsrat Barrien zu diesem Bebauungsplanentwurf gehört wurde.
Der Ausschuss für Bau und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Syke bei einer Gegenstimme folgende Beschlussfassung:
Der Rat beschließt:
1. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 25 (10/33) "Ortskern Barrien III" 1. Änderung wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB geändert. Maßgebend für die Änderung des Bebauungsplanes ist der Vorentwurf aus August 2020.
2. Der Änderungsentwurf nebst Begründung vom Februar 2021 (siehe Anlage 1 und 2) wird entsprechend der Abwägungsergebnisse aus Anlage 3 gebilligt, gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt (Öffentlichkeitsbeteiligung)*.
3. Die sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu den Änderungen des Bebauungsplans beteiligt*.
* (Hierbei werden die Corona bedingten gesetzlichen Verordnungen des Bundes und des Landes Niedersachsens sowie der Stadt Syke entsprechend berücksichtigt!)
25.03.2021 - Rat der Stadt Syke
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung:
1. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 25 (10/33) "Ortskern Barrien III" 1. Änderung wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB geändert. Maßgebend für die Änderung des Bebauungsplanes ist der Vorentwurf aus August 2020.
2. Der Änderungsentwurf nebst Begründung vom Februar 2021 (siehe Anlage 1 und 2) wird entsprechend der Abwägungsergebnisse aus Anlage 3 gebilligt, gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt (Öffentlichkeitsbeteiligung)*.
3. Die sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu den Änderungen des Bebauungsplans beteiligt*.
* (Hierbei werden die Corona bedingten gesetzlichen Verordnungen des Bundes und des Landes Niedersachsens sowie der Stadt Syke entsprechend berücksichtigt!)