Sollten sich bei der weiteren Planung, bei der
Erschließung oder bei der Bebauung Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen
oder Altlasten ergeben, so ist dieses unverzüglich der unteren Abfall- u.
Bodenschutzbehörde des Landkreises Diepholz mitzuteilen.
FD
Tiefbau untere Wasserbehörde:
Anlagen, die den
Hochwasserabfluss behindern, auch Nebenanlagen, sind aus dem Überschwemmungsgebiet
fern zu halten.
Beschlussvorschlag:
Die
Anregungen werden berücksichtigt.
Bezirksregierung Hannover mit Schreiben vom 20.10.2004
Die Regelungen der Verordnung des
Überschwemmungsgebietes der Hache und des NWG sind zu beachten.
Beschlussvorschlag:
Die Regelungen der Verordnung des
Überschwemmungsgebietes der Hache und des NWG werden beachtet.
zu b):
Der Rat
beschließt den Bebauungsplan Nr. 25 (3/36) „Im Hachetal – Nördlich des
Mühlendammes“ 3. Änderung als Satzung und die Begründung dazu.
09.02.2005 - Ortsrat der Ortschaft Syke
Ö 5 - (offen)
Beschluss:
Beschluss:
Zu a):
Der Ortsrat empfiehlt dem Rat einstimmig einen Beschluss
entsprechend der Beschlussvorlage Nr. 2005/016.
Zu b:
Der Ortsrat empfiehlt dem Rat einstimmig einen Beschluss
entsprechend der Beschlussvorlage Nr. 2005/016.
Der Ortsrat stellt fest, dass er gemäß § 55 g Abs. 3 Nr. 2
rechtzeitig gehört wurde.
10.02.2005 - Ausschuss für Bau, Ordnung und Umwelt
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Zu
a:
Der
Ausschuss für Bauwesen empfiehlt dem Rat einstimmig einen Beschluss
entsprechend der Beschlussvorlage Nr. 2005/016.
Zu
b:
Der
Ausschuss für Bauwesen empfiehlt dem Rat einstimmig einen Beschluss
entsprechend der Beschlussvorlage Nr. 2005/016.
17.02.2005 - Verwaltungsausschuss
N 9 - ungeändert beschlossen
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
22.02.2005 - Rat der Stadt Syke
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Zu a):
Der Rat nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass von
folgenden Trägern öffentlicher Belange schriftlich mitgeteilt wurde, dass keine
Anregungen vorgebracht werden.
Sollten sich bei der weiteren Planung, bei der
Erschließung oder bei der Bebauung Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen
oder Altlasten ergeben, so ist dieses unverzüglich der unteren Abfall- u.
Bodenschutzbehörde des Landkreises Diepholz mitzuteilen.
FD
Tiefbau untere Wasserbehörde:
Anlagen, die den
Hochwasserabfluss behindern, auch Nebenanlagen, sind aus dem
Überschwemmungsgebiet fern zu halten.
Beschlussvorschlag:
Die
Anregungen werden berücksichtigt.
Bezirksregierung Hannover mit Schreiben vom 20.10.2004
Die Regelungen der Verordnung des
Überschwemmungsgebietes der Hache und des NWG sind zu beachten.
Beschlussvorschlag:
Die Regelungen der Verordnung des
Überschwemmungsgebietes der Hache und des NWG werden beachtet.
Den o.g. Beschlussvorschlägen stimmt der Rat einstimmig zu.
zu b):
Der Rat beschließt einstimmig den Bebauungsplan Nr. 25
(3/36) „Im Hachetal – Nördlich des Mühlendammes“ 3. Änderung als Satzung und
die Begründung dazu.