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Integrationsprojekte für schwerbehinderte Menschen


Allgemeine Informationen

Werden bei einer Unternehmensgründung oder Unternehmenserweiterung mindestens 25 % der Arbeitsplätze mit neu einzustellenden schwerbehinderten Menschen besetzt, kommt eine Förderung als Integrationsprojekt in Betracht. Integrationsprojekte können Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung, Ausstattung und besonderen Aufwand erhalten. Integrationsprojekte dienen der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen einer bestimmten Zielgruppe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Eingliederung aufgrund von Art und Schwere der Behinderung auf besondere Schwierigkeiten stößt. Integrationsprojekte sind auf Dauer angelegte, rechtlich und wirtschaftlich selbständige Personen- oder Kapitalgesellschaften, die erwerbswirtschaftliche Zwecke verfolgen. Sie sind somit marktorientierte Unternehmen und keine maßnahmeorientierten Einrichtungen.

Verfahrensablauf:

Die Förderung muss formlos beantragt werden. Nach Eingang der Unterlagen beauftragt das Integrationsamt die NBank mit der Prüfung der nachhaltigen wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Vorhabens.

An wen muss ich mich wenden?

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Ansprechpartner des Integrationsamtes. finden Sie hier.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein aussagefähiges Unternehmenskonzept, das auf folgende Punkte eingeht:

  • Kurzvorstellung des Vorhabens
  • Produkte / Dienstleistungen
  • Markt / Konkurrenz
  • Management
  • Mitarbeiter
  • Marketing
  • Organisation des Unternehmens
  • Finanzierung (Erfolgsrechnung / Ergebnisvorschau über 5 Jahre; Liquiditätsplan)
Welche Fristen muss ich beachten?

Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.

Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare

Der Antrag kann formlos erfolgen.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 08.02.2013


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