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Umweltprämie (Abwrackprämie)


Allgemeine Informationen

Aus Mitteln des Konjunkturpakets II wurde eine sogenannte Umweltprämie (Abwrackprämie) in Höhe von 2.500 Euro für Privatpersonen gewährt, die ein neues Auto oder einen Jahreswagen gekauft, geleast und auf sich zugelassen haben und zugleich das alte Auto verschrotten ließen.

Es stehen leider keine Mittel für die Umweltprämie mehr zur Verfügung. Das Onlineportal des Bafa für die Reservierung ist daher geschlossen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Bundeamt für WIrtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage


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Rathaus Syke, R. 18

Do, 23.05.13, 19 Uhr
Kli­ma­wan­del in Syke - Ers­tes Tref­fen
Rathaus Syke (Stadtverwaltung)

Fr, 24.05.13 - Sa, 25.05.13, 9 - 18 Uhr
Prü­fun­gen För­der­an­ge­bot (1. Pha­se)
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