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Feinstaubplakette / Umweltplakette


Allgemeine Informationen

Seit März 2007 ist die neue Verordnung zu Schadstoffgruppen bei Kraftfahrzeugen in Kraft getreten. Gegenstand dieser Regelungen ist einerseits die Einrichtung von Umweltzonen und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Feinstaubplaketten nach festgelegten Schadstoffgruppen. In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden neuen Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr, sondern auch für die Anwohner in Umweltzonen.

Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Diese Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Feinstaubbelastung beitragen.

Die Plaketten in den Farben Rot, Gelb und Grün entsprechen jeweils einer Schadstoffgruppe:

  • Grüne Plakette = Schadstoffgruppe 4:
    • Kraftfahrzeuge mit der geringsten Partikel- bzw. Schadstoffemission, wie etwa Kraftfahrzeuge mit modernster Dieseltechnik sowie nahezu alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotor, die über einen geregelten Katalysator verfügen.
  • Gelbe Plakette = Schadstoffgruppe 3:
    • Diesel-PKW mit den Emissionsschlüsselnummern (ESN) 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72
    • Diesel-Nutzfahrzeuge mit ESN 34, 44, 54, 70, 71
  • Rote Plakette = Schadstoffgruppe 2:
    • Diesel-PKW mit den Emissionsschlüsselnummern (ESN) 25 bis 29, 35, 41, 71
    • Diesel-Nutzfahrzeuge mit ESN 20, 21, 22, 33, 43, 53, 60, 61
  • Fahrzeugen mit schlechterer Einstufung kann gar keine Plakette zugeteilt werden.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:

  • mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung
  • Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch das Merkzeichen "aG", "H", "Bl" im Schwerbehindertenausweis nachweisen
  • Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch genommen werden können
  • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen im Rahmen militärischer Zusammenarbeit
  • zivile Fahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr für unaufschiebbare Fahrten zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben

Neben der bundesweit einheitlichen Kennzeichnung von Pkw, Lastwagen und Bussen wird das neue Verkehrszeichen "Umweltzone" eingeführt. Es signalisiert ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne die dabei angezeigte(n) Plakette(n).

Auf Grundlage von Luftreinhalteplänen können die zuständigen Stellen festlegen, welche Bereiche als temporäre oder permanente Umweltzonen ausgewiesen werden.
 

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz


Ansprechpartner/in beim Landkreis Diepholz
Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr Diepholz vCard Standort anzeigen
Prinzhornstr. 4
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-3333
Fax: 05441 976-1786
E-Mail:
Internet: ww­w.­die­p­holz.­de

Öffnungszeiten:
Montag + Dienstag 07.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch 07.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 18.30 Uhr
Freitag 07.30 - 13.00 Uhr



Postanschrift:

Niedersachsenstraße 2,

49356 Diepholz



- Behindertengerechter Eingang

- Aufzug bis 2. OG vorhanden

- Behindertentoilette im EG

Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr Syke vCard Standort anzeigen
Amtshof 3
28857 Syke
Telefon: 04242 976-1111
Fax: 04242 976-4934
E-Mail:
Internet: ww­w.­die­p­holz.­de

Öffnungszeiten:
Montag 07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag + Donnerstag 07.30 - 18.30 Uhr
Mittwoch 07.30 - 15.00 Uhr
Freitag 07.30 - 13.00 Uhr


KFZ Aussenstelle Stadt Sulingen vCard Standort anzeigen
Galtener Straße 12
27232 Sulingen
Telefon: 04271 88-78
Fax: 04271 88-33
E-Mail:
Internet: ww­w.­su­lin­gen.­de

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Rathaus, Zimmer 12



KFZ Aussenstelle Stadt Twistringen vCard
Lindenstraße 14
27239 Twistringen
Telefon: 04243 413-170bis-172
Fax: 04243 413-179
E-Mail:
Internet: ww­w.t­wistrin­gen.­de

Öffnungszeiten:
Montag 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 15.00 Uhr


KFZ Aussenstelle Gemeinde Stuhr vCard
Blockener Straße 6
28816 Stuhr
Telefon: 0421 5695-518,520,570
Fax: 0421 5695-550
E-Mail:
Internet: ww­w.­st­uhr.­de

Öffnungszeiten:
Rathaus:
Mo und Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Mo und Di 14:00 - 16:00 Uhr
Do 14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung


Bürgerbüro:
Mo und Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Di und Do 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zimmer 118, 120 im EG


KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Barnstorf vCard Standort anzeigen
Am Markt 4
40406 Barnstorf
Telefon: 05442 8090
Fax: 05442 80932
E-Mail:
Internet: ww­w.­barn­stor­f.­de

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen vCard Standort anzeigen
Lange Straße 11
27305 Bruchhausen-Vilsen
Telefon: 04252 391-206,208,211
Fax: 04252 391-200
E-Mail:
Internet: ww­w.­bruch­hau­sen-vil­sen.­de

Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag 8.00 -12.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 8.00 -18.00 Uhr
und nach Vereinbarung

KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Kirchdorf vCard Standort anzeigen
Rathausstraße 12
27245 Kirchdorf
Telefon: 04273 880
Fax: 04273 8877
E-Mail:
Internet: ww­w.kirch­dor­f.­de

Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch
von 08:00 Uhr - 12.00 Uhr und
von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag
von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
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